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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 2.1995
Seite: 149
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-02/0151
Die „Übelhauser" in der Markgrafschaft Hochberg

im 18. Jahrhundert

Günther Klugermann

Der Begriff „übel haushalten" ist bereits in dem 1617 in Basel erschienenen
Druckwerk 'Teutsche orthographey und phraseologey' des Johann Rudolf Sattler
dokumentiert. Ein Mensch, der dieser negativen Eigenschaft geziehen werden
konnte, mußte sich die wenig schmeichelhafte (amtliche) Nominierung zum Übel-
hauser gefallen lassen.

Ob nun ein Haushalts vorstand - den vor Jahrhunderten noch unumstritten der Mann
verkörperte - wegen „unmäsigem unnd uberflüssigem pracht und verschwenden",
wie es Sattler nenntl) (mit heutigen Worten: über die Verhältnisse lebend), oder aus
reiner Überforderung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommt oder
gar aus lauter Gutmütigkeit denjenigen, die Mühe oder Unfähigkeit zur Rückgabe
beweisen, so viel oder lange ausleiht, daß er sich damit selbst in wirtschaftliche
Schwierigkeiten bringt: in jedem Fall ist ein Selbstverschulden anzulasten.

Jemand, der aufgrund äußerer Umstände, wie beispielsweise Mißernten, gezwungenermaßen
in Not gerät, also Schulden machen muß, die er nicht mehr zurückzahlen
kann, ist demnach nicht als Übelhauser zu betiteln. Dafür wird ein rein persönliches,
schuldhaftes oder fehlerhaftes Verhalten vorausgesetzt, für welches das von nicht
beeinflußbaren höheren Gewalten unabhängig agierende Individuum verantwortlich
gemacht werden kann.

Die Bezeichnung Übelhauser scheint ein Spezifikum des alemannischen Sprachraums
zu sein, verweisen doch die Quellenangaben, welche die Brüder Grimm in
ihrem Deutschen Wörterbuch zu diesem Stichwort anführen, mehrheitlich auf Schweizer
Autoren2).

Die Markgrafschaft Hochberg hatte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
mehrere Statistiken, unter anderem über die soziale Zusammensetzung der Einwohnerschaft
in ihrem Amtsbezirk, erstellen lassen. Zwei Dokumente aus unterschiedlichen
Jahren geben dabei auch Auskunft über den Bestand an Übelhausern3).

Das erste Dokument - eine Anlage zu einem Schreiben vom 23. Februar 1760 -
enthält eine nach Ortschaften gegliederte, rein zahlenmäßige Erfassung der Übelhauser
, die hier auch als Lumpen bezeichnet werden. Der Gebrauch dieses Synonyms läßt
darauf schließen, daß damit die obengenannte, von Sattler verwendete Definition von
„Übelhauser" anzunehmen ist.

Die zweite Urkunde aus dem Jahr 1776 beinhaltet eine namentliche Auflistung aller
Übelhauser in sämtlichen Orten des Hochberger Amtsbezirks mit Angabe des
Ermittlungsstands. Dadurch wird dieses Dokument zu einer interessanten Quelle für
den Familienforscher.

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