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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 2.1995
Seite: 191
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-02/0193
Annamarie Ryter:
Als Weibsbild bevogtet
Zum Alltag von Frauen im 19. Jahrhundert
Geschlechtsvormundschqft und Ehebeschränkungen im Kanton Basel-Landschaft

Verlag des Kantons Basel-Landschaft, Liestal 1994, 385 S. ISBN: 3-85673-234-9

..Bevogtet" - was bedeutet das? Es heißt: bevormundet zu sein, und zwar speziell als
unverheiratete Frau unter ..Geschlechtsvormundschaft" zu stehen.

.Als Weibsbild"- dies deutet den meist niedrigen Stand der betroffenen Frauen an.

Erstaunlich.daß es im 19.Jahrhundert im Kanton Baselland (und anderswo) diesen rechtlichen
Status noch gab. 1879 wurde die Geschlechtsvormundschaft in Baselland. 1881 in
der ganzen Schweiz abgeschafft.

Die Verfasserin. Annamarie Ryter. ist Historikerin und hat mit ihrer Dissertation, die hier
als Buch vorhegt, ein interessantes Werk geschaffen, das alle anspricht, die sich mit der
sozialen und rechtlichen Stellung der Frau in früherer Zeit und heute beschäftigen.

Grundlage ihrer Forschungen sind Akten des Staatsarchivs Baselland und verschiedener
Gemeindearchive dieser Region. Zeitungen ab 1835 sowie eine Fülle von Literatur.

„Greift nur hinein ins volle Menschenleben! Und wo Ihr*s packt, da ist's interessant" - so
möchte man mit Goethe sprechen, wenn man das Buch aufschlägt. An vielen Beispielen
erkennt man Leid und Schicksal der erwähnten Menschen.

Bevormundungen betrafen nicht nur unverheiratete Frauen, sondern auch Witwen.

Bei beiden verfolgten die Gemeinden finanzielle Interessen: eine Unterstützung durch die
Armenkasse der Gemeinden sollte verhindert werden.

Daher beobachtete man unverheiratete Frauen besonders streng. Die Gemeinden hatten
ein Recht zur Einsprache bei der Heirat: fehlender Besitz, geringer Verdienst, auswärtige
Herkunft, uneheliche Kinder und besonders „liederlicher Lebenswandel" konnten zu Eheverboten
führen. Sie wurden allerdings nur selten ausgesprochen (zwischen 1834 und 1862
bei 73 von 11 200 Eheschließungen im Kanton Baselland).Bei den Ehegesuchen gab es oft
Konflikte zwischen den Gemeinden und kantonalen Behörden: letztere waren meist großzügiger
.

Witwen erhielten in Baselland bis 1880 einen offiziellen Vormund,der sie in Eigentumsfragen
(Erbteilung) vertrat. Auch hier bedeutete die Geschlechtsvormundschaft „ein Machtmittel
in den Händen von Männem"(Zitat von S. 196).

Dieses Ergebnis erhält die Verfasserin durch das Studium von vielen aktenkundigen
Fällen, die sehr spannend zu lesen sind. Renate Reimann

Friedrich Kuhn: Leben nach ordre
Die deutsche Südwestecke unter französischer Besatzung 1945-48
Herausgegeben von Dr. Wolfgang Bocks und Manfred Bosch
Rheinfelder Geschichtsblätter Heft 5, Rheinfelden 1995

Eine hochinteressante Geschichtsquelle wird hier zugänglich gemacht: Berichte des Lörracher
Kreisschulrats Friedrich Kuhn an die französische Militärregierung von Juni 1945
bis April 1948. Sie erwecken in allen, die diese Zeit erlebt haben, unvergeßliche Erinnerungen
und vermitteln den Jüngeren ein wahrhaftiges Bild der Nachkriegszeit, insbesondere
von den Lebensbedingungen der Bevölkerung und vom Schulwesen in Südbaden.

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