http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0133
Auch der Schulunterricht ist Thema der Ausstellung. Nach dem Konstitutionsedikt
von 1809 bestand für christliche und jüdische Kinder Schulzwang. Da in
Kirchen keine eigene jüdische Volksschule vorhanden war. mußten die jüdischen
Kinder - wie in diesem Falle üblich - die allgemeine Dorfschule besuchen. Den
religiösen Unterricht erhielten sie im Gemeindehaus bei der Synagoge vom Kantor
und gleichzeitigen Schächter der Gemeinde. Da der für Kirchen zuständige Rab-
biner in Sulzburg wohnte, nahm er die Funktion eines Ersatzrabbiners ein. Zuletzt
hatte Alfred Rosenberg (1931 - 1935) in der Gemeinde dieses Amt inne. Er lebt
heute in den USA. Eine besondere Freude war seine Teilnahme an den zwei
Wiederbegegnungsveranstaltungen in Efringen-Kirchen. in deren Rahmen er mit
zweien seiner Schülerinnen wieder die Einsegnung des Schabbats vornehmen
konnte.
Die Rolle der Frau im Landjudentum wird ebenfalls beleuchtet. Abgesichert
durch den Ehevertrag, war sie dem Mann zwar nicht gleichberechtigt, aber gleich-
wertig. Vor allem im häuslichen Bereich oblagen ihr vielseitige Pflichten, die an
strenge religiöse Speise-. Ruhe- und Hygienegesetze gebunden waren. Eingehend
widmete sie sich der Erziehung ihrer Kinder.
Die jüdische Landbevölkerung lebte vorw iegend vom Handel, da ihnen Landbesitz
und die Ausübung eines Handwerks lange Zeit verboten waren. Bis Anfang
des 19. Jahrhunderts sicherte der Nothandel ihr sehr bescheidenes Auskommen. In
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besserte sich die wirtschaftliche Situation
Abb. 3: Viehmarkt auf dem Engelplatz in Lörrach
Postkarte: Museum in der 'Alten Schule'
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