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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 2.1996
Seite: 10
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brauch machte und dieses Recht an die Gemeinde Obereggenen delegierte. Am 2.
Juni 1920 trat sie mit allen Rechten und Pflichten in den bereits bestehenden
Kaufvertrag ein. Die Gemeinde Obereggenen wurde grundbuchmäßiger Eigentümer
des Schlosses. Im Gegenzug räumte sie dem Bürgeln-Bund weitgehende
Rechte ein. die denen eines Eigentümers gleichkommen. Diese Vollmacht ist unwiderruflich
, solange der Bürgeln-Bund besteht. An dieser Rechtslage hat sich bis
heute nichts geändert, lediglich ist die Gemeinde Schliengen, seit dem 1. Januar
1974 Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Obereggenen. grundbuchmäßiger Eigentümer
des Schlosses. Es gelang dem Bürgeln-Bund. Commerzienrat Dr. Richard
Sichler als Pächter des Schlosses zu gewinnen, der unter hohem Einsatz seines
Privatvermögens das Schloß von Grund auf renovierte und zu einem Schmuckstück
ausbaute. Seine Leistungen ließ er sich durch die Einräumung eines Vorkaufsrechtes
und eines lebenslangen Wohnrechtes im Schloß honorieren.

Ein Sturm der Entrüstung erhob sich im Markgräflerland. als bekannt wurde,
daß der gesamte Bürgler Grundbesitz wieder einmal veräußert werden sollte.
Grundlage des Eigentumswechsels sollte ein Kaufvertrag sein, der am 27.7.1942
unter dubiosen Umständen und unter Verletzung zahlreicher Rechtsvorschriften
geschlossen wurde und das Deutsche Reich (Luftfahrtministerium) zum Besitzer
des Schlosses machen sollte. Vorausgegangen war ein Vertragsangebot des seinerzeitigen
Vorsitzenden des Bürgeln-Bundes vom 20. April 1942 an das Deutsche
Reich, das von diesem am 23. Juli 1942 angenommen wurde. Bereits am 27. Juli
1942 wurde die Auflassung erklärt, nachdem zuvor Reichsmarschall Göring verfügt
hatte, daß die Sache möglichst sofort zu erledigen sei. Als Kaufpreis wurde
ein Betrag von 50 000 Reichsmark vereinbart. Gegen diesen Deal wehrten sich die
Gemeinde Obereggenen und der neue Gesamtvorstand des Bürgeln-Bundes mit
Erfolg. Das Landgericht Freiburg stellte mit seiner Entscheidung vom 30. September
1942 die Nichtigkeit aller abgeschlossenen Rechtsgeschäfte fest und gab der
Gemeinde Obereggenen und dem Bürgeln-Bund die ihnen zustehenden Eigentumsrechte
in vollem Umfange wieder zurück.

Nach dem Tode des Pächters Dr. Sichler stand 1957 das gesamte Inventar mit
den wertvollen Kunstsammlungen, die allesamt zum Nachlaß gehörten, zur öffentlichen
Versteigerung an. In dieser Zeit wurde Professor Dr. Albrecht Vorsitzender
des Bürgeln-Bundes. Ihm gelang es, das junge Land Baden-Württemberg zur
Übernahme der wichtigsten Inventarteile (Kapelle. Altar. Bilder usw.) zu bewegen
. Das Land stellte die in sein Eigentum übergegangenen Kunstgegenstände
dem Bürgeln-Bund als Leihgabe zur Verfügung. Sie blieben im Schloß und sind,
ergänzt durch weitere Leihgaben Privater und Stiftungen, dort zu besichtigen. Zur
selben Zeit wurde die Zufahrtsstraße von der L 132 (Badstraße), bis dahin ein
Holzabfuhrweg der Gemeinde Obereggenen. vom Land Baden-Württemberg übernommen
und ausgebaut.

In der Folge konnte der Bund das Schloß auf dem Bürgler Berg unter Einsatz
erheblicher finanzieller Mittel zu einem Kleinod ausbauen, das weit über die Grenzen
des Markgräflerlandes hinaus einen sehr hohen Bekanntheitsgrad genießt.

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