http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-01/0011
gerichts und dörflicher Vogtei selbst". So hat es Karl Siegfried Bader nach jahrzehntelangen
Studien zur Rechtsgeschichte des Mittelalters treffend formuliert
(Bader 1962. S. 34).
Genau diesem Eingebettetsein in den Machtbereich kirchlicher und weltlicher
Herrschaft begegnen wir in den frühesten schriftlichen Quellen der Hügelheimer
Geschichte.
Adelige und Klöster als Grundherren - Erstnennung: 1101
Die erste urkundliche Erwähnung der Gemeinde geht auf das Jahr 1101 zurück.
Sie ist in einem Güterverzeichnis des Klosters Allerheiligen (Schweiz) zu finden,
wo ein "Herimanni ze Hugenshein " erwähnt ist.
UPI
ütpmännut^u^cnßan • ritt \
Äomrmmm nwnäft voTzß&
VWtü nfa^ onmtüq''fia(iiu uu
Abb. 6: Hügelheims Erstnennung 1101.
Ausschnitt aus der Pergamenturkunde des Klosters Allerheiligen. Schweiz
In der zw eiten Zeile liest man: Herimanni ze Hugenshein.
GLA C7, Ausschnitt - Repro W. Küchlin
Wie wir schon gesehen haben, fand die erste dauerhafte Besiedlung schon wesentlich
früher statt. Schriftliche Erstnennungen sind immer von Zufällen abhängig.
1113 hat sich Walcho von Waldeck zusammen mit seinem Sohn Gerung dazu entschlossen
, allem Irdischen den Rücken zu kehren, und vermacht dem Kloster St.
Blasien seinen gesamten Besitz, den er in rund 25 Dörfern hatte. Was er in Hügelheim
im einzelnen besaß, läßt sich nicht mehr feststellen, es soll aber die Hälfte der
Kirche ( wohl der Kirchenrechte und Gerechtigkeiten) dabei gewesen sein.
Wichtiger als die im kleinen Wiesental beheimateten Herren von Waldeck waren
für Hügelheim die Üsenberger. Ihr Stammsitz war der "Eysenberg"' nördlich
von Breisach. Auf der Höhe ihrer Macht besaßen sie mehrere Burgen, die Städte
9
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-01/0011