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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
59.1997, Heft 1.1997
Seite: 16
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-01/0018
(Anmerkung: Die Groß- und Kleinschreibung wurde gelegentlich, des besseren
Verständnisses wegen, abgeändert.)

Nach diesem Exkurs kehren wir zu unserem Generalthema, dem Leben im mittelalterlichen
Dorf, noch einmal zurück.

Um 1500 lebten 80 9c der Bevölkerung auf dem Lande. Längst stand der einstige
Herrenhof, er wird jetzt Meierhof genannt, nicht mehr allein. Weitere Gehöfte
waren mit fortschreitender Kultivierung des Landes hinzugekommen. Meist waren
es Lehen, gegen einen festen Bodenzins geliehene Güter, die in der Regel vom
Vater auf den Sohn, im Ausnahmefall auch auf die Tochter vererbt wurden. Die
Grundherren selbst waren Adlige oder Klöster, aber auch Spitäler, wie das beim
Hügelheimer Steinhoflehen beispielsweise der Fall war. Die Mehrzahl aller Bauern
stand in Abhängigkeit. Der Verwalter eines Lehengutes, der Meier, genoß
trotz seiner strengen Bindung an das Lehen und den Lehenherrn eine Sonderstellung
. Nicht selten war es ihm möglich, in den niederen Adel aufzusteigen. Zur
Bewirtschaftung seines Lehengutes bediente er sich, von den Arbeitskräften der
eigenen Familie abgesehen, des Gesindes. Das waren unverheiratete Knechte und
Mägde, auch Tagelöhner, die mit ihrer Familie ein kleines Anwesen im Hofareal
oder in dessen Nähe bewohnten und sich auf ein paar Stückchen Garten- und
Ackerland ein kleines Zubrot verdienen konnten. Mit ein bis drei Juchert Zinsland
lebten sie fast ständig am Rande des damals ohnehin niedrigen Existenzminimums
. Besser ging es den "Schuppisem". den Verwaltern einer Schuppose,
eines vom großen Hof abgetrennten Teillehens. Die Mehrzahl aller Dorfbewohner
war abhängig. In Hügelheim nannte man sie Gottshausleute. Sie waren an die
Grundherrschaft, das Kloster St. Blasien, gebunden und waren doch, wie Bader
betont, "in einer Fülle von Lebensbeziehungen frei"'(Bader 1962. S.269). Wie das
Land bestellt und geerntet wurde, interessierte die Grundherrschaft erst, wenn es
um die Abgaben ging. Das Kloster verlangte aber nicht nur Frondienst und Abgaben
, sondern trat auch für den Schutz der ihm untergebenen Personen ein. Wir
haben es im Dorf mit einem differenzierten Gebilde von Freien, Unfreien. Halb-
freien und auf schlichtem Leihegut sitzenden Zinsbauern zu tun. Nur Einzelne
hoben sich als Ministeriale ( = Dienstadelige) hervor. Zu ihnen dürfen wir wohl
die ursprünglichen Herren des bescheidenen Hügelheimer Schlößchens (Küchlin
1996, Kap. 1.7.2) zählen, vielleicht aber auch die ersten Herren des Ding- und
Meierhofes.

Haus und Hof

Etwa 60 9c der Dorfbewohner verfügten über eine eigene Herdstelle, die meisten
von ihnen pachtweise. Der Hof - ob groß oder klein - stellte eine wirtschaftliche
Einheit dar. Zu ihr gehörten Gebäude zum Wohnen, zur Vorratshaltung und
fürs Vieh. Genauso wichtig war aber auch der eingezäunte Garten darum. Mit dem

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