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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
59.1997, Heft 1.1997
Seite: 33
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-01/0035
Verzeichnis der Eheleute erstellt wurde, waren Kleider und Hausrat auf einem
Niveau, das dem Stadtbürger in nichts nachstand.

Aussteuer - Kleidung - Hausrat

Bisher war vorwiegend vom bäuerlichen Gehöft, dem vorhandenen Vieh und
den zur Landwirtschaft gehörenden Feldern die Rede. Vom Haushaltsvorstand
wußten wir den Namen. Frau und Kinder waren statistische Größen. Wie aber sah
der Hausrat aus? Wie haben sich Mann und Frau gekleidet? Was gehörte zur
Aussteuer? Nur selten besitzen wir aus dem 18. Jahrhundert ausführliche Inventar-
Beschreibungen. Das gilt vor allem für die ärmere Schicht der Dorfbevölkerung,
die. wie wir oben schon gesehen haben, deutlich in der Überzahl war.

Kam eine Vermählung zwischen zwei besonders begüterten Brautleuten zustande
- vor allem wenn es sich um die Kinder von Lehenträgern handelte - verlangte
eine "'Hochfürstliche Verordnung" die Auflistung all dessen, was von beiden Seiten
in die Ehe mitgebracht wurde. Dem Privatarchiv Reiner Margets verdanken
wir ein solches Verzeichnis. Schon wegen seines Seltenheitswertes ist eine ungekürzte
Veröffentlichung angebracht. Wie wir sehen werden, ermöglicht es auch
einen Einblick in die Ausstattung eines begüterten Lehenträgers und seiner Frau.
Ihre Kleidung und ihr Hausrat dürfen mit Fug und Recht als wohlhabend angesehen
werden. Sie sind, der Zeit gemäß, farbenfroh und von der Mode des Rokoko
beeinflußt, ohne den ländlichen Rahmen ganz zu sprengen. Selbst die für Stoffe
und Kleider verwendeten Namen (sie wurden, wo immer möglich, durch Fußnoten
erläutert) lassen erkennen, wie stark in solchen Häusern die Fremdeinflüsse den
dörflichen Gesichtskreis weiteten. Die jeweils angegebenen Preise geben dem
Leser die Möglichkeit zum Vergleich. Der angefügte Beitrag "Messen, wiegen,
zählen" dürfte dabei recht hilfreich sein.

"1771 Hügelheim

Actum den 9ten July 1771

In Presentia des Vogts Mathias Mattlins

und Waisenrichter Michael Freyen

Inventarium und Beschreibung

Desjenigen Vermögens welches

Friedrich M a r g e t h der junge (1749-1801) Bürger dahier und deßen
Ehefrau Anna Maria H erterin (1747-1836)
einander zugebracht haben.

Vor einem Viertel Jahr sind ernannte Personen zusamen in die Ehe getretten.
dahero die Hochfürstl. Verordnung erfordert, daß deren beederseitiges Beybringen
urkundlich inventieret (aufgenommen) wird, und dießes geschähe dato durch mich
den geschworenen Theilungs Commißarium Christoph Philipp Gyser in Gegen-

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