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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
59.1997, Heft 1.1997
Seite: 42
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-01/0044
T. 10) Mathias Mattlin

Vogt
T. Michel Frey

Waisenrichter

T. der Ehemann

Friedrich Marget
T. die Ehefrau

A. Maria Härterin
T. deren Vatter als Beystand

Hß Jacob Herter

In Fidem praemmisorum 111
T. Theilungscommisarius
Ch. Ph. Gyser

Anmerkung: Das Ehepfand von 22 fl
ist vergessen geblieben.

Daß vorstehende Abschrift mit dem Originale vollkommen gleichlautend seye

T. Hofrath und Oberamtsverweser
der Herrschaft Badenweiler
Wielandt"

Anmerkungen

T. = Testat (Zeugnis. Bescheinigung), hier: durch die Unterschrift beglaubigt.

In Fiedem praemissorum = der Teilungskommissar bestätigt, daß diese Abschrift dem Erstling

(Original) wortgetreu entspricht.

Wohlgemerkt: Bei dieser Güterverschreibung handelte es sich nicht um die
eigentliche Erbschaft, sondern nur (!) um die Aussteuer, die die Brautleute von
ihren Eltern für den Fall der Ehe versprochen bekamen und auch erhielten.

Für Anna Maria Herter trat der Erbfall 1781 ein. Jetzt erhielt sie neben Geld "Eine
Behausung. Scheune. Stallungen. Trotten. Trotthauß. Wagenschopf. Gras- und
Krautgarten, oben im Dorf Hügelheim gelegen, zusammen eine Jucherten groß",
oder mit anderen Worten, das Herter-Margetsche Gut in der heutigen Schloßgartenstraße
4. Dazu kamen :"eigene Güter" (solche, die nicht zu einem Lehen gehörten)
und die Hälfte des Widumgutes (20 Juchert). Bei der sogenannten Fahrnis, dem
beweglichen Vermögen, wiederholt sich nun manches, was wir im Verzeichnis von
1771 schon kennengelernt haben. Uns interessiert lediglich was neu hinzukam:
1 Silberlöffel ä 2 fl 25 xr etwa oder folgende "Bücher:

1 Arnds wahres Christentum 45 xr

1 Predigtbüchlein 5 xr

1 Dannhauers Erklärung des Cathecismus 20 xr

1 Dritter Theil des alten Testaments 20 xr

1 Antwort auf die Supplication des Calvinisten 10 xr

1 ganz lateinisches Buch 2 xr"

Die Wäschetruhen waren gefüllt bis oben hin. 576.5 Ellen Tuch vom feinsten
gebildeten Kölsch über reustenes, knöpfenes und zöckenes waren vorhanden, wovon
die Erbin ein Drittel erhielt. Unter "Schreinwerk" werden, in der folgenden

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