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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
59.1997, Heft 2.1997
Seite: 46
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-02/0048
Spittlers Plan einer „Colonie" von 12 Familien in Beuggen

Spittler legte am 12. April 1824 dem Großherzoglichen Oberamt Säckingen
einen Plan vor, der in den Akten von Beuggen überliefert ist13'. Er wurde nicht
genehmigt - doch soll er hier aufgeführt werden, weil er den religiösen Hintergrund
von Beuggen zeigt und zugleich die Tendenz, religiöses Leben mit sozialer
Tätigkeit zu verbinden. Dabei fehlt auch eine gewisse weltliche Klugheit nicht:
Spittler wollte für diese Niederlassung Schloß Beuggen und das zugehörige Land
kaufen, was er schon 1820 vergebens versucht hatte.

Er schreibt:

8-12 Familien, offenbar wohlhabende Personen aus Basel, die sicher der Missionsgesellschaft
angehörten oder nahestanden, hätten „den gemeinschaftlichen Entschluß
gefaßt,...eine Niederlassung zu einer freywilligen Hülfs-Colonie ...zu errichten
-'16'. Sie wollten sich „ausschließend für den Dienst der Menschen, zunächst
in Verpflegung und Erziehung unglücklicher Kinder und in Verschaffung zweckmäßiger
Arbeit auch für deren Eltern und andere erwachsene Arme, soweit es
Kräfte und Umstände möglich machen"', hingeben.

Der Platz für diese Colonie biete sich „am schicklichsten in der ehemaligen Com-
mende Beuggen an....Auch wäre es für die schon seit 4 Jahren ...daselbst bestehende
freywülige Armen-Schullehrer Anstalt eine große Wohlthat, wenn sie sich durch
diesen Kauf nicht nur unvertrieben, sondern auch in der Lage sehen würde, den von
allen Gegenden her ihr zuströmenden armen verlassenen und verwahrloseten Kindern
die Thüre der Aufnahme immer weiter öffnen zu können."

„Den Ankauf der Colonie würden einige der ersten Bewohner der Colonie
besorgen...theils durch eigene Geldvorschüsse, theils durch Anlehen, theils durch
Akzien".

In 12 Punkten legt Spittler dar, wie er sich diese Colonie denkt: sie soll einen
eigenen evangelischen Geistlichen haben, der von der Badischen Oberkirchenbehörde
legitimiert, aber von der Colonie bezahlt werde.

Eine Ansiedlung in dieser Colonie müsse vom Ortsvorsteher genehmigt werden,
es würden aber nur Personen oder Familien zugelassen, die sich zu irgend einer
Art von Hilfeleistung verpflichten.

Der Gemeindeschreiber soll eine gewisse polizeiliche Gewalt besitzen.

Auch eigene Schulen mit dem erforderlichen Lehrpersonal wären einzurichten,
damit die „Honoratioren" unter den Bewohnern ihren Kindern eine gute Erziehung
geben könnten.

Ebenfalls müßte es einen eigenen Arzt und Apotheker geben.

Diese Hilfscolonie sollte von der Landesregierung die Erlaubnis erhalten, „sich
mit allen Zweigen von Industrie. Handel und Profession befassen zu dürfen, damit
sie eben dadurch sich nach und nach in den Stand setzen könne, viele arbeitslose
Menschen von jedem Alter und Geschlecht zu beschäftigen, zu erhalten und zu
bilden."

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