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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 2.1998
Seite: 58
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-02/0060
Enkenstein

Ehemaliges Realgasthaus "Zum schwarzen Adler"

Im Jahre 1804 ersuchte Andreas Schleith aus dem Filialort Enkenstein der Vog-
tei Langenau um eine Realgastwirtschaftsgerechtigkeit. Im ständigen Wechsel mit
Langenau wirtete gerade 1804 in Enkenstein Friedrich Roser als Gemeindewirt in
seinem Haus. Dieser sah seine Existenz gefährdet und beantragte ebenfalls ein
Realrecht auf sein Haus.

Nach einigem Hin und Her entschied am 12.1.1805 das Hofratskollegium in
Karlsruhe unter der Regentschaft des Kurfürsten Karl Friedrich, die Gemeindewirtschaft
"Zum Maien" des Friedrich Roser zu schließen. Gleichzeitig erhielt
Andreas Schleith zum 23.4.1805 das beantragte Realwirtschaftsrecht "Zum
schwarzen Adler", das damals am Eingang des Dorfes, links der Straße, beschrieben
wurde. Er hatte eine Taxe von 30 Gulden sowie eine jährliche Ablösesumme
von 4 Gulden für das nunmehr nicht mehr ausgeübte Gemeindewirtschaftsrecht in
Enkenstein an die Gemeindekasse zu zahlen.

Als Nachfolger kam Johann Friedrich Vogt im Juli 1839 auf den "Schwarzen
Adler". Dieser übte in den Jahren 1854 bis 1875 gleichzeitig das Bürgermeisteramt
in Enkenstein aus. Als er im Jahre 1877 verstarb, folgte ihm im gleichen Jahr
sein Schwiegersohn und Landwirt Ernst Arzet als Adlerwirt.

Im Kriegsjahr 1916 wurde der Wirtschaftsbetrieb eingestellt, jedoch das Realrecht
des "Zum schwarzen Adler" blieb bis ins Jahr 1922 aufrechterhalten.

"Zum Maien" zunächst Gemeindewirtschaft, ab 1882 mit Personalrecht

Wie bereits im Kapitel "Zum schwarzen Adler" erwähnt, existierte in Enkenstein
wechselweise mit Langenau bis 1804/05 das Gemeindewirtschaftsrecht. Zugunsten
der neuerrichteten Realgastwirtschaft "Zum schwarzen Adler" verzichtete
der Filialort Enkenstein auf die weitere Nutzung ihres zeitweisen Gemeindewirtschaftsrechts
und erhielt dafür vom Adlerwirt Schleith eine jährliche Ablösesumme
von 4 Gulden.

Als sich Enkenstein ab 1831 politisch von der Vogtei Langenau trennte und eine
selbständige Gemeinde wurde, stand ihr wieder ein uneingeschränktes Gemeindewirtschaftsrecht
zu. Dieses Recht wurde von ca. 1840 bis Ende der 60er Jahre an
Johann Jakob Blum, nach dessen Tod an seine Witwe verpachtet, die dem Wirtshaus
den Namen "Zur Blume" gab. Ab 1870 war Wilhelm Dörflinger der Enken-
steiner Gemeindewirt.

Schon um die Mitte des letzten Jahrhunderts erwies sich die Institution der
Gemeindewirtschaft als nicht mehr zeitgemäß. Die meisten Gemeinden des Wiesentales
hatten bis 1871 ihr Gemeindewirtsrecht an potente Ortsbürger durch

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