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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 1.1999
Seite: 70
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1999-01/0072
Abb. 3: Die Baronin von Kriidener predigt aus einer Tür des Gasthauses ..Zum Waldhorn ".

Zu ihrer Rechten Freiherr von Berckheim
Aquarell des Basler Historienmalers Hieronymus Hess (1799-1850)

nun bei Frau von Kriidener Hausdurchsuchungen vor und überwachten sie ständig.
Dabei trug Kellner durch seine Hetzreden gegen die Polizei und alle Gewalt noch
zur Verschärfung der Lage bei.

Unter den Teilnehmern an den Gebetsversammlungen befanden sich auch manche
Basler. so daß das Großherzogliche Bezirksamt Lörrach am 19. Juli 1816 an
den Bürgermeister und die Räte „des löblichen Standes Basel" folgendes schrieb:
„Bey der auf dem Horn seit einiger Zeit sich aufhaltenden Frau Gräfin von Kriidener
finden Versammlungen statt, die wir nicht länger gedulden können, wir haben
daher zu verordnen uns veranlaßt gesehen, daß durchaus alle derartigen Versammlungen
untersagt. Ausländer, so sich einfinden fortgewiesen, und Innländer an ihre
geistliche Stelle gewiesen werden sollen. Weil aber sehr viele Basler sich dorten
zu gleichem Behuf einzufinden pflegen, so ersuchen wir Unsere Hochgeachte
Hochgeehrteste Herren freundnachbarlich, dies auf geeignetem Weege zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen, weil sich sonst jeder die entstehende unangenehme
Folge selbst zuzuschreiben hat."' "' Doch Basel kam diesem Wunsch nicht nach, da
es seine einzige Sorge war, „daß diese Versammlungen nicht auf unsrem Boden
gehalten werden..."8'

Anfang des Jahres 1817 mußte Basel aber diese Haltung aufgeben, denn sein
Gebiet hatte ebenfalls unter den Volksaufläufen am Horn zu leiden. Deshalb setzte

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