Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 2.1999
Seite: 32
(PDF, 36 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1999-02/0034
„warum Inzlingen nach der Reformation katholisch blieb", legt Stefan Suter im
vorliegenden Band dar.3' Inzlingen war zwar ein Ort der Markgrafschaft, aber die
Adelsfamilie Reich von Reichenstein, die in Inzlingen regierte, gehörte zum vorderösterreichischen
Rittertum. Daher blieb Inzlingen nach dem Grundsatz „ cuius
regio eius religio" katholisch. Auch als dieser Ort 1806 zum Großherzogtum Baden
kam. blieb die Schulaufsicht in geistlicher, also katholischer Hand.4' Erst 1871
wurde die Oberaufsicht der Kirche über die Schule aufgehoben.5'

Die Einführung der Schulpflicht in Württemberg, Preußen und Österreich

Während sich die Gelehrtenschulen seit dem Mittelalter und die Bürgerschulen
in den Städten seit dem 15. Jh. entwickelt hatten, gab es für die Landbevölkerung
bis zum 17. Jh. keine Schulen. Auch dann standen für die Eltern zunächst wirtschaftliche
Sorgen im Vordergrund, die Kinder hat man zur Arbeit gebraucht.
Zwar wurde 1749 in Württemberg auf dem Papier eine allgemeine Schulpflicht
verkündet.6' aber nicht tatsächlich durchgeführt, schon weil es weder Schulen noch
Lehrer gab.

In Preußen existierte seit 1717 die allgemeine Schulpflicht für Orte, in denen
bereits Schulen bestanden; als Lehrer wurden oft ehemalige Soldaten eingesetzt.

In Österreich organisierte Joseph II., der Sohn und seit 1765 Mitregent Maria
Theresias, das niedere Schulwesen. In den Schulordnungen von 1774 und 1777
führte er die allgemeine Schulpflicht ein. der katholische Pfarrer war ..unterer"
Schulaufseher, der Lehrer zugleich Messner.

Die Entwicklung der Volksschulen in der Markgrafschaft Baden- Durlach

Die erste Landesschulordnung in Baden wurde 1715 unter dem Markgrafen Karl
Wilhelm (1709-1738) erlassen: ,Juindsordnung der Fürstenthümer und Landen
der Merggraffschafften Baden und Hochberg (Landgraffschaft Sausenberg) und
Herrschaft Rötteln, Badenw eiler, Lahr und Mahlberg etc.....Anno M.D.C.C.XV. "7l.

Darin heißt es unter §1: „Befehlen dem nach....daß ein jeder seine Kinder...bey
rechter Zeit wo müglich zu den Schulen schicken, damit sie darinnen nicht allein
die Fundament ihres Christlichen Glaubens, sondern auch das Schreiben, Lesen
und anders ...begreiffen und fassen mögen."

An den Orten, wo keine Schulmeister sind, haben die Pfarrer und Kirchendiener
die Aufgabe, die Jugend zum christlichen Glauben und die jungen Knaben im
Lesen und Schreiben zu unterweisen.

Die ,Mägdlein und Töchter" werden .~um Spinnen, Neben, Wircken, Stricken
und anderen dergleichen weiblichen Handarbeiten " fleißig angewiesen, damit sie
„das tägliche Brodt gewinnen, auch sich und ihre Eltern von Kindheit an ernähren
helffen."

32


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1999-02/0034