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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 2.1999
Seite: 113
(PDF, 36 MB)
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Diese Sondersteuer stellte tatsächlich eine Sonderbelastung in den genannten
Gemeinden dar. Im Markgräflerland gab es sie nicht, weil die Junker auf den
Dörfern fehlten.44'

- Im Jahre 1542 war Rudolf Meinolf von Andlaw Herr des Dorfes „Bellikon".
Er bestellte aus dem Dorf einen Bauern zum Schultheißen: der führte den Vorsitz
im .„Dorfgericht", das die Gemeindeninteressen vertrat und die Bauernangelegenheiten
regelte. Daneben gab es noch einen Bauernmeister. Jeder Untertan mußte
..drei Tagfrohnden oder Handarbeiten nach Gelegenheit für die Obrigkeit übernehmen
, nach welcher von ihr 1 Saum Wein und für jede Persone und Arbeiter 2
Pfund Brot zu reichen" waren (Walter S. 51 f.).

- Neben Hüningen. Eimeidingen und St. Jakob bei Basel befand sich auch in
Bellingen ein Siechenhaus für Leprakranke. Mit einem Schreiben an die Basler
Stadtväter setzten sich 1620 Lazarus und Hans Jakob von Andlaw dafür ein. daß
die Armen und Siechen aus Bellingen in Basel betteln dürfen (Walter S. 61).

- Im Dreißigjährigen Krieg ließen die genannten Lazarus und Hans Jakob von
Andlaw ihre Untertanen zeitweise im Stich und suchten ..sampt ihren Weib und
Kindern schirm und schütz" in der Stadt Basel (Walter S. 71). Wie andere Adelsgeschlechter
auch hatten die Andlaws Liegenschaften in Basel (u. a. Münsterplatz
Nr. 17. Petersgasse 36/38) und später auch in Freiburg (Herrenstraße neben dem
Erzbischöflichen Konvikt und der Konviktkirche: 1944 zerstört, heute Parkplatz:
Teile des früheren Eingangstores befinden sich noch in der Begrenzungsmauer zur
Herrenstraße), in die sie sich vor allem in Krisenzeiten zurückzogen.

- Ebenfalls im Dreißigjährigen Krieg verkauften die Brüder Lazarus und Hans
Jakob von Andlaw einen Gültbrief von 800 Gulden an den Basler Oberstzunftmeister
Johann Rudolf Wettstein, weil sie notwendig Geld brauchten (Walter S. 52).
Wie sie diesen Betrag refinanziert haben, schreibt Walter nicht.

- Zum Dreißigjährigen Krieg eine Besonderheit am Rande: Im Westfälischen
Frieden 1648 wurden - wie bereits erwähnt - die Hoheitsrechte u. a. auch im Elsaß
und Sundgau Frankreich zugesprochen. Die Habsburger fanden sich aber nicht
ohne weiteres damit ab. Noch 1727 belehnte Österreich die Andlaws mit dem
Dorf ..Belligheim" und 13 elsässischen Orten, obwohl die Andlaws diesen Besitz -
Bellingen allerdings ausgenommen - schon 1710 vom französischen König Ludwig
XIV. zu Lehen bekommen hatten (Walter S. 73 unter Hinweis auf das
Andlaw-Archiv in Straßburg).

- Unter Hinweis auf ein Archivdokument vom 20. März 1781 im Gemeindearchiv
Bellingen berichtet Walter (S. 64). daß die Herren von Andlaw den
Bellinger Bauern entgegenkommenderweise über 77 Jucherten (= Joch, wobei ein
Juchert ungefähr einem badischen Morgen zu 36 Ar entsprach) zur Nutzung überlassen
hatten, nachdem der Rhein mal wieder Gemeindegüter am Galgenbach
weggeschwemmt hatte.

- Nicht ohne Häme führt Walter aus (S. 75 ff.), wie der Marechal de Camp
Friedrich Anton Markus von Andlaw während der Französischen Revolution am
4. August 1789 seine elsässischen Besitzungen bei Nacht verlassen hat. Diese

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