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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 8
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0010
hung der Bezeichnung ,Stadt' an die Gemeinde Wehr zu beantragen" 7). Das
Schreiben wurde an den damaligen Wehrer Bürgermeister Georg Arnold mit der
Aufforderung zur „alsbaldigen Äußerung" weitergeleitet. Arnold, der offensichtlich
von der Initiative des Ministeriums überrascht worden war, begrüßte am
8. November 1936 „den Vorschlag des Herrn Ministers*', der auch „die ungeteilte
Zustimmung des Gemeinderats" fand. Damit stellte er offiziell den Antrag auf
Stadterhebung.

Nach diesem Schriftwechsel herrschte fast ein Dreivierteljahr Funkstille. Am
29. Juli 1937 sah sich Arnold daher zur Nachfrage beim Badischen Bezirksamt
Säckingen gezwungen, was bei der Angelegenheit herausgekommen sei. Sein
Schreiben wurde an das Innenministerium weitergeleitet, das am 25. November
1937 das Bezirksamt Säckingen darüber informierte, „der Herr Reichsstatthalter in
Baden (habe) für die Behandlung von Anträgen auf Verleihung der Bezeichnung
,Stadt' an Gemeinden den Grundsatz aufgestellt, dass die Verleihung nur an solche
Gemeinden erfolgen sollte, die entweder jetzt noch Sitz eines Bezirksamtes
sind, oder denen bereits in früheren Jahrhunderten Stadtrechte verliehen worden
sind."

Die Gemeinde Wehr konnte diesen Nachweis schwerlich erbringen, was Bürgermeister
Arnold in seinem Schreiben an das Bezirksamt in Säckingen vom 14.
Dezember 1937 feststellte. Seine Kritik an dem eigenartigen Verfahren ließ er
durchaus anklingen. Ohne sein Zutun sei „die Verleihung der Bezeichnung ,Stadt'
in Aussicht gestellt" worden. Nun sei die „bevorstehende Bezeichnung ,Stadt' in
der Öffentlichkeit allüberall bekannt", so daß eine Kehrtwendung bei der Wehrer
Bevölkerung zur Unzufriedenheit führen könnte: „Was die Rückgängigmachung
dieser Verleihung mit sich brächte, brauche ich nicht besonders zu erwähnen und
sollte dieses jedenfalls vermieden werden." Hier ging es somit um einen Imageverlust
, der sowohl ihn selbst als auch die übergeordneten Staatsinstanzen betroffen
hätte. Um ihn zu vermeiden und das Gesicht nicht zu verlieren, bat Arnold um
die „Durchführung" der „in Aussicht gestellten Verleihung". Doch den Reichsstatthalter
von Baden, der in dieser Angelegenheit zu entscheiden hatte, schreckten
diese Argumente mitnichten. Ein kurzes Schreiben vom 21. Juni 1938 ließ den
alten Wehrer Traum von der Stadterhebung in den Schubladen der NS-Bürokratie
verschwinden: „Der Herr Reichsstatthalter in Baden hat den Antrag der Gemeinde
Wehr auf Verleihung der Bezeichnung ,Stadt' gemäss § 9 Absatz 2 DGO mit
Entschliessung vom 16. Mai Nr. 1374 abgelehnt."

Gegenüber dem ersten Anlauf in den Jahren 1812/13 fällt der minimale argumentative
Aufwand auf. mit dem die Stadterhebung während der Nazizeit betrieben
wurde. Dies mag mit den autoritären Strukturen des Systems zusammenhängen
. Jedenfalls lag die Initiative nicht bei den Wehrern, obwohl diese gute Gründe
für die Verleihung des Stadtrechts hätten anführen können. Wehr hatte sich als
Folge der Industrialisierung zu einem bedeutenden Industriezentrum der Hochrheinregion
entwickelt. 1837 siedelte sich mit der Firma Herose die erste Textilfa-
brik auf Wehrer Gemarkung an. In dem 1863 stillgelegten Eisenwerk begann die

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