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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 102
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0104
Vogteieinteilung folgend - neben dem Hauptort Badenweiler die Filialorte Oberweiler
, Niederweiler, Lipburg mit Sehringen. Schweighof mit den Sirnitzhöfen
und Zunzingen gehörten. Der erfaßte Zeitraum beginnt 1661 mit den ersten erhalten
gebliebenen Sterbeeintragungen und endet 1900, um jeglichem Verstoß gegen
heute geltendes Personenstandsrecht aus dem Weg zu gehen.

Die Führung des Registers ist nicht lückenlos. So mußte Pfarrer Caspar Bartenstein
(1664-1679) im September 1676 bemerken: „Hier sind zu notieren die in
diesem 1676. Jahr in der frembde gestorben, welche zu erkundigen deswegen hier
spatium (Platz) gelassen wird." Im Februar 1677 folgt der Hinweis: „Weilen bei
Flöchtung des Kirchenbuches das Register der Verstorbenen bei der Übergab des
Schlosses Badenweiler von den Franzosen ist distrahirt u. zerrissen worden, daß
man daher 9 Monat hindurch, von März bis November, die Personen, deren dem
No. nach auf 13 gewesen, nicht hat aufzeichnen können, als wird und muß allhier
für dieselben Platz gelassen werden." Beide Male wurden jedoch die Lücken nicht
geschlossen.

Besser war es schon 1678 bestellt, als Pfarrer Bartenstein sich auf einen Stellvertreter
im Amt verlassen konnte. Er schrieb damals: ..Da ich in Exilio ... von
Badenweiler hab gehen und mich von dannen heimlich u. bei Nacht nach Basel
wegfahren lassen müssen, welches Herr Carol La Lance, so ihm Gott vergelt,
gethan. allwo ich eine langwierige schmerzliche Krankheit ausgestanden, sind
nach Bericht Herrn Georg Wagners, Praeceptoris Badev. u. Candidati Ministerius
Ordinati zu Badenweiler nachstehende Personen gestorben ..."

Bartensteins Nachfolger Johann Gebhardt (1679-1683) hatte die beste Absicht,
exakte Arbeit zu leisten, aber schon im Jahr seines Amtsantrittes sah er sich genötigt
, zu bekennen: „Ob ich zwar nie gemeint u. gewillt gewesen, einigen leeren Platz
in dem Kirchenbuch zu lassen, werde ich doch ex injuria belli u. durch die Übergab
des Schlosses Badenweiler dazu ohne meine Schuld genötigt, hin u. wieder leere
Platz zu lassen, weilen die Verzeichnussen der getauften Kinder, auch Verehelichten
u. in Gott selig verschiedenen Personen von den Franzosen sind distrahiert u. gar
verderbt worden. Werden mir daher meine Herren Successores u. die L. Posteritas
(Anm.: die liebe Nachwelt) verhoffentlich nicht übel deuten oder einer Fahrlässigkeit
beschuldigen, dessen ich mich christlich zu ihnen versehe."

Die „injuria belli" (Kriegsschäden), von denen Pfarrer Johann Gebhardt spricht,
beziehen sich auf den Holländischen Krieg (1672-1679), in dessen Verlauf am
6. April 1678 die Burg Baden von den Franzosen besetzt und zerstört wurde.

Einwohnerzahlen und Sterbefälle im Erfassungszeitraum

Im erfaßten Zeitraum (1661 bis 1900) wurden im gesamten Kirchspiel 9 804
Sterbefälle einschließlich der Totgeburten registriert. Sie entfallen zu etwa gleichen
Teilen (4 874/4 930) auf männliche und weibliche Personen. Um sie in Relation zur
jeweiligen Wohnbevölkerung setzen zu können, folgt hier eine Übersicht:

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