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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 124
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0126
ist tot im Bett gefunden worden u. so man sie visitiert, war ihr die Hirnschale
eingeschlagen."

Schließlich berichtet das Kirchenbuch noch von einem Mord im Jahr 1818.
Damals ist ein Mann „im Zunzinger Eichwald, .die Thalmatt' genannt, ermordet"
worden. Der Tote wurde bei seiner vierten Eheschließung als Waidgesell bezeichnet
. Daß er im Wald ermordet wurde, läßt eventuell auf einen Racheakt (eines
Wilderers?) schließen. Aber darüber schweigt das Kirchenbuch.

Dreimal mußte das Schwert des Scharfrichters ein Leben auslöschen. Im April
1696 heiratete ein junges Paar in Badenweiler. Acht Wochen später fügte der
Pfarrer dem Eheeintrag ein „Notabene" zum Bräutigam hinzu: „Dieser grundgottlose
böse Bub hat. nachdem er etliche Jahre allhie zu Badenweiler, auch
anderen benachbarten Orten, in Diensten aufgehalten, obbemelte Heirat publice et
solenne vollzogen, zu dessen Beförderung er ein falsch schriftlich Attestat, ob
were sein gewestes Eheweib vor 2 Jahren zu Anweyl abgestorben, vorgezeigt: es
hat sich aber begeben, daß nach Verfließung ohngefehr 6 Wochen, nachdem er
sich in röttelscher als hiesiger Herrschaft auf das . . . auswerfen des Viehes gelegt,
all sein Gottlosigkeit und leichtfertiger Betrug offenbar worden, sintemal sein zu
Anweyl damal noch lebendes Eheweib zu Lörrach, Röttelner Herrschaft, ankommen
, diesen ihren gott- u. treulosen Vogel, so sich in der revier aufhielt, vor der
Obrigkeit daselbst angeklagt, welcher alsbalden in Haft und Gefangenschaft gezogen
worden, und weil er überdies etliche Jahr vorher wegen zu Anweyl begangenen
Diebstahls des Landes verwiesen worden, ist er den Freitag nach St. Johann
Baptist als dem 26. Juni in gedachtem Lörrach öffentlich mit dem Schwert
hingerichtet worden."

In Badenweiler enthauptet und begraben wurde im Juli 1716 die Witwe eines
Spielmanns und Leinenwebers aus Straßburg. Als Delikt trug der Pfarrer ein:
„Vielfältiger Diebstahl u. Beziehungen mit Gauner- u. anderem Gesindel."

Schließlich wurde im August 1723 ein Mann aus Britzingen ebenfalls in Badenweiler
hingerichtet und beerdigt. Er war ein „Sodomit", berichtete der Pfarrer, d.h.
ein mit Tieren Unzucht Treibender.

Ob es sich im Falle der Erschießung eines Einwohners von Niederweiler im
September 1690 um einen Mord oder eine militärische Exekution gehandelt hat.
geht aus dem Eintrag des Pfarrers nicht eindeutig hervor. Er notierte hinsichtlich
des Getöteten, daß er, „als die französisch Armee zu Müllheim u. in der Nachbarschaft
gelegen, von den Franzosen vor der Manien zu Niederweiler elendiglich
erschossen worden" sei. Der Mann hinterließ eine Frau und fünf Kinder, von
denen das jüngste beim Tod des Vaters noch nicht getauft war.

Um eine standrechtliche Erschießung ging es dagegen eindeutig bei einem
38jährigen Mann aus Oberweiler, der am 26. September 1848 „standrechtlich in
Badenweiler erschossen und sogleich in Oberweiler beerdigt" wurde. Man hatte
den Betroffenen mit einer Waffe in der Hand aufgegriffen. Die Exekution erfolgte
auf dem Platz vor dem Gasthof „Römerbad", wo das Hauptquartier des
regierungstreuen Militärs untergebracht war.

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