http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0149
Ob die im Lagerbuch von 1884 als .Zugehörde der Grundstücke Nr. 551, 552 u.
553" bezeichnete Einfahrt (Lgb.Nr. 551/2) und das darum gruppierte Ensemble der
damals ausschließlich von Juden bewohnten und in ihrer ursprünglichen Gestalt
weitgehend erhalten gebliebenen Häuser als schutzwürdige Gesamtanlage anzusehen
sind, hätte, wenn dies vom Landesdenkmalamt empfohlen würde, gemäß § 19
Abb. 9: Gesellenstück des Müllheimer Fotografen Adolf Wagener (1948)
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