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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 161
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hatte man bisher „gar keine anständige andere gelegenheit. in erfahrung Bringen können
, wo Er nemblich sambt seinem gesindt und dienst, anderer orthen an statt seiner
abgebrandten Behaußung" wohnen konnte, so daß ihm ein jährlicher Hauszins von 20
Pfund unter dem Datum vom 20.10.1680 bewilligt wurde: wegen der Erbauung eines
neuen Meisterhauses soll er jedoch ..biß auff andere Zeit" zur Geduld verwiesen werden
(vgl. GLA Abt. 229/37685 fol. 1-9).

13) Georg Adolph Heidenreich (t 9.11.1680 lt. Film KB Rötteln [LKA]. Tote Jg. 1680.
Nr. 18).

Bereits zu Lebzeiten, er war noch keine 62 Jahre alt, hatte sich Georg Adolph Heidenreich
(1609-1680) um seine Dienstnachfolge bemüht. Am 13.3.1671 stellte der besorgte
Familienvater ein Bittgesuch an Serenissimum: (Da) ..von Gott dem Allerhöchsten mit
vielen Kindern gesegnet, darunter der älteste Sohn 19 Jahr seines Alters erreicht, und
Ich in betrachtung meines Hohen Alters nicht lange Lebenszeit mehr zuhoffen: (daher
flehe ich untertänigst), meinen ältesten Sohn nach Sich eraygnenden meinen tödtlichen
hintritt zue einem Scharffrichter: Jedoch daß Er meine hinterlaßene Kinder, da Sie
selbiger Zeit noch nicht erzogen wären, bey Sich zue haben, selbige mit behöriger
Nothdurfft zue versehen: und in unserer allein seligmachenden waren Religion zue
auferziehen schuldig seyn solle, gn[ä]d[i]gst anzunehmen, unterdeßen aber mir
gn[ä]d[i]gst zuevergönnen. daß wofern Ich noch lange leben solte. Ich Ihne nacher
Müllheimb allda die gantze Badenweylerer und etliche Dörffer in Rötteler Herrschafft
zueversehen. setzen dörffte sonsten ich besorge, daß Er etwann hinweg und in das
Papstuhmb gehen möchte" (vgl. GLA Abt. 365/229 Zug. 1894, Nr. 37, fol. 2 u. 4). In
den dieses Gesuch befürwortenden Berichten vom 8. und 14.4.1671 hört man nur
Positives über den Bittsteller, der auch „auff erfolgende gn[ä]d[i]gste willfahr ein
Haüßlin vor obgedachten Seinen Sohn zu kauffen oder gar auß dem grund zu erbawen
erpietig" sei. Er ist ..ein gutthätiger nutzlicher man. vnd wan er sterben solte. von den
armen höchst betrauret werden, den er denselben nicht allein gratis die medicamenta in
ihren Kranckheiten reichen thut. sondern gibt Ihn noch reichlich almoßen". Auch ist
dessen ..Thun v nd Laßen Hin v nd wider im Lande absonderlich wegen viler eüßerlicher
glücklicher Curen ... zimblicher maßen wol vnd ohne einige Klag Bekandt" (vgl. GLA
Abt. 365/229 Zug. 1894. Nr. 37, fol. 7/8 u. 12/13). Am 21.4.1671 genehmigte Markgraf
Friedrich die Bitte des Scharfrichters. ..daß sein ältester Sohn auff sein Tödtliches ablei-
ben Ihne in seinem Dienst Succetim ... (bis dahin) aber zur prob die Wasenmeisterey in
der Herrschafft Badenweyler vndt deroselben nechstgelegenen Röttlischen Dorffschafften
so lang versehen" solle (vgl. GLA Abt. 365/229 Zug. 1894. Nr. 37, fol. 14).
Es gelang Georg Adolph Heidenreich (1609-1680) nicht, ein Haus in Müllheim zu
erwerben oder eines erbauen zu lassen, da sich die dortigen Einwohner dagegen stellten
. Ein Ausweg blieb. Das ehemalige der Herrschaft gehörige Gebäude, in welchem
früher ..ein jeweiliger Wasenmeister oder Nachrichter" wohnte, war „tempore belli (zu
Kriegszeiten) dergestalten in ruin gerathen. daß mann auch die rudera (Trümmer) davon
kaum ansichtig werden kan". Daher die erneute Bitte, ob nicht „solches Hauß wieder-
umb auferbawet" werden könne, damit sein Sohn bis zur Übernahme des Haagener
Dienstes und nachgehends seine Witwe mit den Kindern „zur beständigen Wohnung
vnd zwart Lehensweise" (sie!) darin verbleiben und die Wasenmeisterei .jederzeit ohn-
beaynträchtiget dabey versehen" dürfe (vgl. GLA Abt. 365/229 Zug. 1894, Nr. 37, fol.
18). Erst am 2.5.1673 erging an Georg Adolph Heidenreich die Erlaubnis, im „Fleckhen
Müllheimb" auf herrschaftlichem Grund ein einstöckiges Haus bei der Zehntscheuer zu
erbauen, wie auch, daß seine Witwe „Zeit lebens ihre wohnung darinnen haben solle".

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