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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 164
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0166
Georg Adolph Heidenreich (1651-1722) erwähnte in seinem Gesuch vom 17.2.1717,
daß er dem ältesten Sohn (Georg Adolph 1674-1750) vor einiger Zeit den Dienst
überlassen und daß die übrigen Kinder „außgekauffet. auch selbige mehistens an die
Burgerschafft verhewrathet sindf' (vgl. GLA Abt. 120/334 fol. 25). Eine obrigkeitliche
Einwilligung zur Dienstübergabe scheint somit nicht eingeholt worden zu sein. Hauptanliegen
des Bittstellers war, ihm den Hausplatz, auf welchem die durch ihn wieder-
errichtete „Behaußung" stand, käuflich zu überlassen, damit er seinem ,.Dienst=losen
Sohn einigen unterschlauff verschaffen Könnte".

20) Am 14.9.1716 erging an das Oberamt Rötteln der fürstliche Befehl, „den Scharpfrichter
daselbst[e]n zuvernehmen: ob Er sich, daß Er den Dienst Erblehnungs weiße Besize.
legitimiren könne". Wenn nicht, sollte er sich äußern, ob er 1000 Reichstaler nebst
einem jährlichen unablösigen Wasenzins von 5 Gulden für diesen entrichten, oder ihn
einem anderen, der so viel dafür geboten, überlassen wolle (vgl. GLA Abt. 120/334 fol.
3 u. 5). An anderer Stelle sind 1500 Gulden angegeben (vgl. GLA Abt. 120/335 fol. 22;
Reichstaler:Gulden standen 2:3). Lt. Antwort vom 20.10.1716 sagte „der jezmahlige
Scharfrichter (Georg Adolph Heidenreich 1674-1750). masen der alte (Georg Adolph
Heidenreich 1651-1722) sich deßen nichts mehr annimet (kümmert), daß Ihme 100.
Pfund darfür zugeben, ohnmöglich seye". Bezüglich einer Erbbelehnung konnte er nur
das Papier aus dem Jahr 1684 vorlegen, das lediglich über die verauslagten Baukosten
eine Regelung enthielt (vgl. GLA Abt. 120/334 fol. 5; siehe auch Anm. 18). Schließlich
wurde er lt. Aufforderung vom 5.1.1717 nochmals vernommen. Dessen „endliche Resolution
(war), daß Er. so bald die in gefänglicher hafft liegende Maleficanten hingerichtet
seyn würden, sich selbsten naher Durlach verfügen, und ... das nöthige ausmachen
werde" (vgl. GLA Abt. 120/334 fol. 15 u. 17). Dieses am 13.1.1717 gefertigte Antwortschreiben
traf jedoch zu spät in Durlach ein. da dort am gleichen Tag der Röttier
Scharfrichter- und Wasenmeisterdienst bereits vergeben worden war.
Am 13.1.1717 hatte Markgraf Carl Wilhelm von Baden-Durlach (1709-1738) „den
Scharff= od[er] Nachrichters= wie nicht weniger den Wasenmeistersdienst" für Sausenberg
und Rötteln erstmals erblehensweise, und zwar gegen Erlegen von 1050 Gulden
Reichswährung in bar und einem „ewig und unablösigen" Wasenzins von 5 Gulden
jährlich ..zu Unserer Burgvogtey Rötteln fällig", an die Witwe des Scharfrichters Johann
Michael Vollmar (1644-1713) in „Cronweißenburg" (Weißenburg, Unterelsaß), an Maria
Elisabeth Günther (1666-1719) „samt deren ehelich erzeugten Descendenten (Nachkommen
) mann= und weiblichen Geschlechts", überlassen (vgl. GLA Abt. 229/37707 fol. 1).
Aufgrund ihres aufgeschlüsselten Sterbealters (..54 Jahr, weniger 2. t."; f 4.9.1719 im
Hasenloch lt. KB Rötteln [LKA], Tote Jg. 1719) wäre ihr Geburtstag der 6.9.1665 gewesen
. Am Folgetag wurde zwar eine Maria Elisabeth Günther in Basel getauft (lt. KB
Basel-St. Leonhard [StABS Kirchenarchiv BB 24.5]. Taufen Jg. 1665. S. 70), doch am
30.7.1666 erhielt die nächste Tochter wieder diese Vornamen (lt. KB Basel-St. Leonhard
[StABS Kirchenarchiv BB 24,5], Taufen Jg. 1666, S. 89). so daß letztere die hier Erwähnte
sein muß und das wahre Alter der Verstorbenen 53 Jahre, ein Monat und fünf Tage
betrug. Die Günthers hatten von ihren 15 Kindern auch drei Töchter auf die Namen Anna
Barbara taufen lassen, was ebenfalls auf den jeweiligen Tod der Vorherigen schließen
läßt. Daß sie aus dieser Basler Scharfrichterfamilie stammte, ist anderweitig belegt. Die
Beerdigungen von St. Leonhard werden erst seit dem 4.1.1704 registriert.

21 Obwohl Georg Adolph Heidenreich (1674-1750) dreimal verheiratet war, erlebte er nur
aus seiner zweiten Ehe (oo 15.8.1713 lt. KB Rötteln [LKA], Hochzeiten Jg. 1713,

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