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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 167
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0169
26) Georg Adolph Friedrich Heidenreich (-14.5.1701 lt. KB Müllheim [LKA], Taufen Jg.
1701. S. 171), mit Rufnamen Georg Adolph, war der älteste Sohn des Georg Friedrich
Heidenreich (1671-1739). der nur aus seiner ersten Ehe mit Anna Walchin (-12.11.1707,
posthum geboren als „Walg", lt. KB Müllheim [LKA], Taufen Jg. 1707, S. 202) Nachkommen
erlebt hatte. Sie heirateten am 28.10.1727 (lt. KB Müllheim [LKA]. Hochzeiten
Jg. 1727, S. 61) und konnten ihre drei Töchter und zwei Söhne heranwachsen sehen, aber
keinen Enkel, der den Familiennamen fortführen sollte. Seine Frau starb am 25.2.1767
„am Frieser (Scharlach), einer damals noch häufig zum Tode führenden Krankheit (lt.
KB Müllheim [LKA]. Tote Jg. 1767, S. 119). Die zweite, jedoch kinderlos gebliebene
Ehe mit der aus Tübingen stammenden Maria Magdalena Rehfuß (1734- ?), Witwe des
dortigen Schneiders Ludwig Wolfgang Grieb (1724-1764), mit dem sie nur 16 Monate
verheiratet war und einen nach drei Wochen verstorbenen Sohn hatte, schloß er in Hügelheim
am 24.4.1770 (lt. KB Hügelheim [LKA]. Hochzeiten Jg. 1770). Sein Tod erfolgte
am 7.8.1778 (lt. KB Müllheim [LKA]. Tote Jg. 1778, S. 185, Nr. 33).

27) Das über 200 Seiten umfassende Verzeichnis des umfangreichen Nachlasses von Georg
Adolph Friedrich Heidenreich (1701-1778) enthält auch das erwähnte Porträt, bezeichnet
als „das Bildnus des verstorbenen Herrn Posthalters" sowie das von „der Frau
Wittib" (vgl. GLA Abt. 229/69672 fol. 57). Das seinige ist im Ausstellungskatalog
..Barock in Baden Württemberg" fälschlich als „Bildnis des Scharfrichters Georg Heidenreich
(1701-1778)" erwähnt (vgl. W. Metzger et al. 1981. S. 653/654, L 219). Denn
daß er „.Nachrichter', das heißt Scharfrichter, der nach Gerichtsbeschluß richtete",
gewesen sein soll, traf auf ihn nicht zu. Beide Gemälde wurden zusammen mit
4 Gulden veranschlagt und seiner Witwe zugesprochen. Zum Vergleich sind einige
Objekte angeführt, die ebenso hoch bewertet wurden: „20. Hühner, nebst 1. Gockler
(von einem Spaßvogel mit ,id est Hahn in deutscher Sprache' kommentiert), 1. gelb
baumwollene Veste. mit silbernen Borthen, 1. P[aa]r: schwarz seidene Strimpf (wie
auch) 1. schwarze Samet Kapp" (vgl. GLA Abt. 229/69672 fol. 61 u. 33-35).

Georg Adolph Friedrich Heidenreich (1701-1778) war nie Scharfrichter gewesen, worüber
er am 27.10.1747 selbst berichtete:

..Demnach auf Absterben Georg Friedrich Heydenreichs des gewesenen Scharffrichters
dahier zu Müllheim der von ihme Erblehensweiße beseßene Scharffrichter und Waasen-
meisterey Dienst der Herrschafft Badenweyler auf mich als den ältesten Sohn Georg
Adolph Heydenreich durch das Erbrecht gefallen, ichaber solchen wegen der von mir
verwaltenden Reichsposthalterey selbsten nicht versehen können und mögen, und dahe-
ro denselben bis anhero verlehnet gehabt." Gleichzeitig teilte er mit, daß er seinem
Schwager Georg Michael Vollmar (1706-1785), dem Scharfrichter zu Haagen. „den
völligen Scharffrichter= und Wasenmeisterey Dienst der Herrschafft Badenweyler mit
allen dahin gehörigen Rechten ... überlaßen" hatte (vgl. GLA Abt. 365/232 Zug. 1894.
Nr. 37). Erst seinem Vater wurde am 6.5.1718 von Markgraf Carl ein Erblehenbrief
gegen 150 Gulden Reichswährung in bar und 5 Gulden jährlich zu zahlenden Wasenzins
, wozu noch eine „Canzley Tax" von 7 Gulden und 30 Kreuzer kam, überlassen
(vgl. GLA Abt. 108/593 fol. 84).

Danksagung

Die vorliegende Veröffentlichung ist durch freundlich erteilte Hinweise von den Herren
R. Eilers, Freiburg i.Br., A. Fischer, Landeskirchliches Archiv Karlsruhe, F.J. Fuchs, ehe-

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