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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 2.2000
Seite: 34
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-02/0036
Abb. 9: Das schöne Amtsgerichtsgebäude von 1866. Die Fassade ähnlich disponiert wie
die des Rathauses, im Einzelnen aber ein Gegenentwurf zum klassizistischen Nachbarn.

Zeit der Bescheidenheit. Erwähnt sei auch das stattliche dreigeschossige Wohnhaus
Torstraße 10.

Wer sich in das Wesen der Architektur der Zeit zwischen Weinbrenner und den
Neostilen vertiefen will, kann dies gerade in Schopfheim gut tun, indem er das
Weinbrennerstilrathaus und das unmittelbar benachbarte ehemalige Amtsgericht
(Abb. 9) miteinander vergleicht. Die Grunddisposition der beiden Fassaden ist
ganz ähnlich, aber vom Sockel bis zum Frontgiebel kann man das 40 Jahre jüngere
Amtsgericht im oben skizzierten Sinne als entschiedenen Gegenentwurf zum Rathaus
entziffern.

Dem Hübschschen Rundbogenstil noch zu später Stunde verbunden zeigt sich
die katholische Kirche von 1878. Das lässt ein vergleichender Blick auf Hübschs
Kirchen in Sulzburg, Obersäckingen und Laufen erkennen. Aber unsere Schopf-
heimer Kirche, die von Lukas Engesser (1820-80) stammt, der mit Hübsch in
Lörrach und St. Georgen zusammengearbeitet hatte und mit dessen Idealen gut
vertraut war, weist nun bereits neuromanische Einzelheiten auf. Dazu gehören das
nicht so recht romanisch proportionierte Stufengewände-Portal, die gekuppelten
Rundbogenfenster mit Würfelkapitellen und das Bogenfriesmotiv. Der Gesamteindruck
ist aber nicht wirklich romanisch, vor allem der Innenraum hat so
gar nichts Romanisches an sich. In Müllheim hatte Engesser kurz zuvor eine ganz
ähnliche Kirche gebaut. Mit neuromanischen Anklängen wartet auch der Werk-

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