Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 2.2000
Seite: 106
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-02/0108
Abb. 8: Brief nach Dossenbach. für den der Empfanger das Porto nicht übernahm und
der infolge fehlender Absenderangabe in Karlsruhe mit einem Retourta.xzettel versehen
an den Absender in Elbenschwand zurückgeschickt wurde

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Abb. 9: Brief aus der Brieflade

Oft wurden jedoch auch solche Briefe eingeworfen, für die der Absender hätte
das Porto im voraus bezahlen müssen. Für diesen Fall heißt es in § 6 der Vorschrift
für die Briefladen (leicht gekürzt): „Wenn in die Lade Schreiben eingelegt
werden, welche frey frankirt werden wollten, so werden sie zwar fortgeschickt,
aber mit dem tarifmäßigen Porto, wie andere unfrankirte Briefe, belegt, und mit
einem Zettel begleitet, welcher besagt, daß der Aufgeber das Franco bey der
Aufgabe nicht entrichtet habe". Es handelte sich um einen sogenannten Taxzettel
, auf dem man das Porto vermerkte und der an den Brief angehängt wurde.

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