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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 89
(PDF, 68 MB)
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Doch 1553 verweigerte Johann Albrecht seine weitere Mitarbeit in Freiburg und
blieb, als man ihn zu halten versuchte, »allerhand Ursachen halb« bei seiner
Ablehnung. Er zog nach Basel, wo er seinen evangelischen Glauben öffentlich
bekennen konnte, und wurde am 8. Januar 1554 als Bürger aufgenommen.

Von hier aus berief ihn. nun zum zweiten Male. Markgraf Karl II. als Nachfolger
des Jakob von Rotberg zum Landvogt von Rötteln. Als solcher hat er freudig
und tatkräftig am Werk der friedlichen Umgestaltung des Kirchenwesens im
Markgräflerland mitgewirkt. So bat er Johann Jakob Grynäus. seine reichen Gaben
in den Dienst der badischen Kirche zu stellen, wie es schon sein Vater. D. Thomas
Grynäus. als Superintendent und Pfarrer von Rötteln getan habe. »Er liebte die
Kirchendiener sehr und hielt die Hand ob ihnen und wurde für ihren sonderbaren
Patron und Vater geachtet« (Pantaleon).

Markgraf Karl II. überließ ihm als Anerkennung für seine Dienste den Edelsitz
Hiltelingen als Erblehen. Doch nicht lange konnte er sich dieses reichen Besitzes
erfreuen. Im Jahre 1568 ist er gestorben und »ehrlich begraben worden«, wahrscheinlich
in Rötteln, wo auch weitere Glieder seiner Familie, z. B. Eva von
Anwyl. seine Tochter (gestorben 1608) und Christoph Daniel von Anwyl, der
Enkel eines Bruders von Johann Albrecht, der von 1608 bis 1620 Landvogt in
Rötteln gewesen war. ihre letzte Ruhestätte gefunden haben.

Bei den Pfarrsynoden, die jährlich 2 bis 3mal für alle Pfarrer der Diözese oder
zweier Diözesen gehalten wurden, pflegte Johann Albrecht von Anwyl anwesend
zu sein und seine Dienste zur Verfügung zu stellen. Über eine solche Pfarrsynode.
die am 14. und 15. März 1566 unter dem Vorsitz des Generalsuperintendenten Dr.
Simon Sulzer (Basel) und in Gegenwart des Landvogts in Rötteln gehalten wurde,
liegt ein lateinisches Protokoll vor. Sie begann frühmorgens mit einem öffentlichen
Gottesdienst in der Röttier Kirche, wobei die Pfarrer das Hl. Abendmahl
feierten. Von 7 bis 11 Uhr fand dann die L Sitzung statt. Sie war der Auslegung
des Epheserbriefs gewidmet. Am Nachmittag wurden zuerst die in Basel studierenden
Markgräfler Stipendiaten examiniert und beurteilt, teils gelobt, teils ermahnt
und dann entlassen. Hierauf folgten die Berichte über den Zustand der
Schulen, auf deren Einrichtung (an vielen Orten hatte es noch keine gegeben) und
Förderung großer Wert gelegt wurde. Man beanstandete, daß mancher Lehrer, so
der fleißige Lehrer von Schopfheim, mit Gemeindegeschäften - Gerichtsschreiberdiensten
- so belastet seien, daß ihr Schuldienst darunter leide. Geistliche und
weltliche Vorgesetzte hielten es für dringend notwendig, hierin Abhilfe zu schaffen
. - Darnach hatten die Superintendenten (D. Johann Jakob Grynäus. Rötteln.
und Dr. Christoph Eichinger. Schopfheim) abzutreten. In ihrer Abwesenheit wurde
über ihre Lehre und ihr Leben ein Zensurprotokoll aufgenommen, wobei ihnen ein
gutes Zeugnis ausgestellt wurde. - Derselben Zensur mußten sich in der Sitzung
des folgenden Tages sämtliche Pfarrer der beiden Diözesen unterziehen, wobei es
bei dem einen oder andern auch Beanstandungen gab. So wurde z. B. dem Pfarrer
von Efringen untersagt, Prozesse für einzelne seiner Gemeindeglieder zu fuhren
(obwohl er dies in durchaus löblicher Absicht getan hatte). Dem Pfarrer von Weil

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