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Abb. 53: Kirche Rötteln, links die Röttier Landschule
(Foto: G. Moehring 1967)
Begriffe von Recht und Unrecht gerieten ins Wanken, und Zucht und Sittsamkeit
verwilderten von Jahr zu Jahr.
Um solcher Verwilderung zu begegnen, waren strenge Maßnahmen nötig. Deshalb
erließ Georg Friedrich V. und, nach seinem Tod 1659. sein Sohn und Nachfolger
Friedrich VI. neue Landes- und Kirchenzuchtordnungen gegen Gotteslä-
stern. Fluchen. Schwören, Zauberei. Wahrsagen, Trunksucht (der Krieg hatte den
Branntwein gebracht) und Unzucht. Fastnacht und Mummereien werden gänzlich
abgeschafft (es gab im evangelischen Markgräflerland bis ins 20. Jahrhundert
hinein so gut wie kein Fastnachtstreiben). Von 9 Uhr ab darf in den Wirtschaften
nichts mehr verabreicht werden. Um das Volk vor zu hohen Ausgaben zu bewahren
, sollen zu Hochzeiten nicht mehr als 40 Personen geladen und nur 2 Mittagsmahlzeiten
verabreicht werden, am 3. Tag nur den auswärtigen Gästen. Für Patengeschenke
und andere Gaben werden Höchstbeträge festgesetzt. »Zum Neuen Jahr
soll der gemeine Mann seinen Pfettern oder Göttlin (Patenkindern) höchstens
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