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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 113
(PDF, 68 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0115
gelnder Kindererziehung. Schulversäumnissen, üblen Nachreden u. a. zu beschäftigen
hatten, sei als Beispiel das Protokoll vom 10. Dezember 1808 angeführt. Vor
dem Censur-Gericht. bei dem außer Pfarrer F. W. Hitzig, Stabhalter Müller, Alt-
Stabhalter Roths und Alt-Stabhalter Brödlin anwesend waren, »erschienen ... 2. F.
L. aus dem Röttlerweiler mit seiner Frau Ursula, geb. G. Diese hatte sich gegen
ihren alten auf dem Krankenlager sich befindenden Vater Hans G. grober
Schimpfworte schuldig gemacht, weil er sein vorbehaltenes Vermögen auf ihr
Kind stellen ließ. Man erklärte ihr, daß zur Bestrafung dieses Vergehens die
Censurbehörde nicht ermächtigt seye und keine Strafe kenne; daß aber, wenn es
weiter angezeigt werde Zuchthausstrafe darauf stehe. Man aber, aus Rücksicht auf
ihre Familie und weil es das erste Mal sey, daß sie in dieser Sache verhört werde,
sie schonen wolle - in Erwartung und Hoffnung, daß sie die Größe ihres Vergehens
einsehe, bereue und künftig sich bessern werde. Inzwischen wurde von ihr
ernstlich verlangt, daß sie in Gegenwart der Vorgesetzten von Hagen ihrem Vater
vor dem Krankenbett auf den Knien Abbitte thun müsse, worüber die Vorgesetzten
dem Pfarramt Bericht zu erstatten hätten, welches sie auch zu thun versprach
und mit den nachdrücklichsten Ermahnungen entlassen wurde.«

Nun noch einen kurzen Auszug aus dem Röttier »Befehlsbuch« als Stilprobe für
den Verkehr des »Speziais« (Dekans) A. A. Hitzig mit seinen Amtsbrüdern aus
dem Jahr 1772: »Hochwohl-Ehrwürdige Herren Pfarrer, in Christo geliebte Brüder
! Unserm dießjährigen Synodum (Pfarrsynode) gedenken wir, so Gott Leben
und Gesundheit verleihen wird, auf den 16. Juny als am Dienstag p. Fest. Trin.
(nach dem Trinitatisfest) zu halten. Die Herren Amtsbrüder belieben demnach,
sogleich dero Synodal-Fragen-Beantwortung nebst stringenten Argumenten über
...de statib. Exinanitionis et Exaltationis (über die Stände der Erniedrigung und
Erhöhung Christi) einzuschicken . . . Wir werden auf gemeldtem Tag dahier im
Capitel-Hauß um 7 Uhr zusammen kommen und nach vollendetem Geschäft eine
Mittags Mahlzeit bey dem hiesigen Kronen-Wirth Brödlin miteinander einnehmen
. Der Herr erhalte Euer Hochwohl-Ehrwürdige in beständigem Wohlseyn
nebst sämtlichen Hochwerthesten Angehörigen und schenke uns die Gnade, daß
wir einander mit Segen und Vergnügen unterhalten können. Ich empfehle mich
anbey zu dero brüderlichen Liebe und Gewogenheit und verharre mit besonderer
Hochachtung Euer Hochwohl-Ehrwürdigen ergebenster A. A. Hitzig.«

Unter Karl Friedrich wurde 1752 und 1787 auch je ein neues Gesangbuch einge-
führt. Das älteste bisher bekannte badische Gesangbuch war das von 1697. Vor
kurzem aber fand H. Erbacher ein Exemplar eines noch älteren. Es stammt aus dem
Jahr 1616 und trägt den Titel: »Kirchen-Gesangbuch, darinnen die fürnembste und
beste auch gebraeuchlichste Lieder und Gesaeng auff die Hohe Fest: Item Psalmen
Davids: Catechismi Gesaeng und andere Geist- und Schrifftreiche Lieder über die
Artickel unsers Christlichen Glaubens begriffen und zusammengetragen. Für die
Kirchen und Schulen der Marggraffschafft Baden und Hochburg durch sondern
angewendten Fleißmuehe und Verlag Pauli Ledertz/Buchhaendlers und Burgers in
Straßburg. Gedruckt durch Antonium Bertram M.DC.XVI.« Dieses Gesangbuch

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