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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 127
(PDF, 68 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0129
sein. Von Spittler war auch die Anregung zur Gründung der »Armenschullehrer-
Anstalt« ausgegangen. Er hat auch Christian Heinrich Zeller gebeten, die Leitung
von Beuggen zu übernehmen (1820). Spittler gab ferner den Hauptanstoß zur
Gründung der Taubstummen-Anstalt in Riehen (1838) und zur Gründung des
Riehener Diakonissenhauses (1853) und zu manchen anderen Einrichtungen der
Äußeren und Inneren Mission. Er war es auch, der die Anregung zur Gründung
der »Pilgermission« auf St. Chrischona gegeben hat. Im Jahr 1840 war Joseph
Mohr aus Württemberg in die einsam und verwahrlost auf dem Berge stehende
Chrischonakirche als erster Chrischonabruder eingezogen. Die Sakristei war seine
Wohn- und Schlafstube, ein Raum im Turm seine Küche. Aus diesem kleinen
Anfang ist das Werk geworden, das nicht nur in die Schweiz und nach Deutschland
bis Ostpreußen ausstrahlte, sondern auch in die deutschen Siedlungen in
Rußland, nach Palästina, Afrika, Indien und manche andere Länder der Erde, und
das auch in unserer Gemeinde seit über 100 Jahren in der Kirche und mit der
Kirche seinen missionarischen Dienst tut.

In jenen Jahren hat man auch damit begonnen, die Kleinkinder zu betreuen und
zu unterweisen. Wie Luise Scheppler, die Magd des Pfarrers Oberlin im Steintal in
den Vogesen (gestorben 1806), die Kinder der Dorfschaft um sich gesammelt
hatte, so gründete »Mutter Jolberg« in Leutesheim bei Kehl die erste Kinderschule
in Baden und 1843 das erste badische Mutterhaus für Kinderschwestern in Nonnenweier
, aus dem Generationen von je hunderten von Schwestern hervorgegangen
sind.

Am 31. Juli 1853 berichtet das Protokollbuch des Kirchengemeinderats über die
Gründung einer »Kleinkinderbewahranstalt« in Tumringen. Die Mittel dafür sollen
durch eine »Liebessteuer« aufgebracht werden. Der Gemeinderat wird gebeten
, für die Räumung und Herrichtung des »gewählten Lokals« sorgen und mit
dessen Eigentümer einen Mietvertrag abschließen zu wollen. - Am 28. März 1853
werden die Statuten festgesetzt. Nach § 1 derselben ist der Zweck der Anstalt:
»1. solchen Kindern, die theilweise oder ganz der Älteren entbehren, oder deren
Ältern die nötige Aufsicht und Pflege nicht geben können oder mögen, so viel als
möglich die Ältern zu ersetzen; 2. rechtschaffenen Ältern den Trost zu gewähren,
daß sie, ihren Berufsgeschäften nachgehend, ihre Kinder gut aufgehoben wissen;
3. die Kinderherzen zuzubereiten zu einem empfänglichen Boden für christlichen
Sinn und Wandel und dadurch 4. der Schule und Kirche ersprießlich vorzuarbeiten
.« - Die Leitung der Anstalt wird nach §2 einer »Kinderlehrerin« anvertraut.
Als solche wird »vorerst auf ein Jahr vom 5. September an gerechnet« Sophie
Kringel (?) von Haagen angestellt. - »Die eigentlich entscheidende Aufsichtsbehörde
aber ist« - nach §3 - »der Kirchengemeinderath in Verbindung mit dem
politischen Gemeinderath«. - »Die ökonomischen Mittel bestehen« - nach § 4 -
»theils aus Gemeindemitteln, wie die Beschaffung und erstmalige Herrichtung des
Lokals und die Heizung, theils aus freiwilligen Beiträgen« (von Tumringer Frauen
gesammelt), »deren vorläufig 102 fl (Gulden) und 28 Kreuzer unterzeichnet sind«,
teils aus Schulgeld, das auf 3 Kr pro Woche festgesetzt wird. Arme sollen kosten-

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