Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 148
(PDF, 68 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0150
einen Sermon (Ansprache), wieder wo anders geschah dies nur auf ausdrücklichen
Wunsch der Eltern und wahrscheinlich nur gegen Bezahlung. Wo keine Ansprache
gehalten wurde, tat der Pfarrer an einigen Orten als Ersatz dafür im nächsten
Gottesdienst Erwähnung des verstorbenen Kindes.

Der Leichengesang wurde in den meisten Orten nicht allen Erwachsenen zuteil,
sondern nur den Gemeindevorgesetzten, auch „feinen" Bürgern wurde auf der
Straße bzw. vor dem Trauerhause gesungen.

Hier ist noch über die Beerdigung der Malefikanten folgendes zu erwähnen:
„Pfarrer und Vogt von Hauingen beschweren sich, daß die Malefikanten auf ihrem
Friedhof, welcher doch überaus klein ist, begraben werden, also daß sie in Kurzem
die Ehrlich Verstorbenen unter den Malefikanten werden begraben müssen lassen
." Dabei klagt die ganze Gemeinde, daß des Nachrichters Knecht, der Malefi-
kantenleichname bringe, sie oft in Särgen, manchmal auch ohne Sarg, nahe an
dem Kirchhof hinwerfe, so daß die Bürger gezwungen sind, dieselben in ihren
Kirchhof zu schleppen und zu begraben. „Ehedessen seien die Malefikanten-
Leichname auf dem Kirchhof zu Rötteln, als welcher ziemlich groß, an einem
gewissen Winkel begraben worden, nach diesem, weil das Oberamt daselbst gewohnet
, habe man solche Begräbniß weg- und in das kleine Kirchhöflein nach
Hauingen verwiesen." Der Visitator muß den armen Hauingern recht geben, zumal
ihm der Platz der Missetäter als der honerabelste Ort des Gottesackers dünkt (Vgl.
auch Kapitel Friedhof Rötteln).

Die Toten werden teils innerhalb 24 Stunden, teils nach 24 Stunden zu Grabe
gebracht. Andersgläubige werden unterschiedlich behandelt. Die wenigsten Pfarrer
halten eine Leichenpredigt oder Sermon, doch gibt es schon damals auch solch
weitherzige Geistliche. Gewöhnlich bringt man die Andersgläubigen, wie es auch
bei den verstorbenen Bettlern geschieht, an einen besonderen Ort im Friedhof und
begräbt sie, während die Glocke ein Zeichen läutet. - Fast überall verlangt der
Pfarrer einen Lohn für seine Leichenpredigt.

Hacken, Schaufeln usw. sind im Kriege vielerorts verloren gegangen, auch gibt
es nur ausnahmsweise Totengräber. Die nächsten Freunde oder Verwandten erweisen
ihren Verstorbenen diesen letzten Dienst, teils mit eigenen, teils mit entlehnten
Geräten oder, wo noch vorhanden, mit den Totengeräten der Gemeinde.

1686 wurde den badisch-durlachischen Gemeinden geboten, durch zwei unter
der Kirchentür aufzustellende Gerichtspersonen den Kirchenbesuch zu überwachen
, die Säumigen zu verwarnen und die Ungehorsamen zu bestrafen. So mußte
auch der Kirchenvisitator unserer Kirchenbezirke danach fragen, wie es mit der
Aufstellung der „Kirchenrüger" und mit der Sonntagsheiligung bestellt sei.

In der Diözese Rötteln sind überall die Aufseher oder „Rüger" bestellt, und zwar
wurden sie monatlich, zweimonatlich,vierteljahresweise oder gar für eine ganzes
oder 2 Jahre gewählt. Sie zeigen aber selten etwas an. An vielen Orten leidet die
Sonntagsheiligung unter den Erntearbeiten, in den Weinorten wird gekeltert, vielfach
wird auch gleich nach dem Gottesdienst gemäht, ebenso werden fast überall
Kinder durch Viehhüten vom Besuch des Gottesdienstes abgehalten. Vielfach wird

148


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0150