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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 149
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0151
über Trinken und Spielen geklagt. An mehreren Orten lassen die Müller während
des Gottesdienstes mahlen und die Leute das Mehl wegführen. In der Kirschengegend
sitzen die Leute zum Kirschenpflücken den ganzen Sonntag auf den Bäumen.
Oft bleiben die Leute die ganze Samstagnacht bis zum Sonntag früh auf ihren
Matten, „damit ihnen nicht das Wasser möge von andern abgekehrt werden".

Wiederholt wird auch über die weltlichen Behörden geklagt, daß sie mit
schlechtem Beispiel vorangehen, indem sie am Sonntag „Gemeinde" halten, z.T.
gleich nach der Kirche auf dem Friedhof, daß sogar das Oberamt Gantungen und
sonstige Exekutionen vornehmen läßt. Dies geschah nicht etwa nur an Sonntagen,
sondern sogar an hohen Feiertagen.

Nach alter Ordnung mußte jeder, der vor der Predigt über Feld wollte, bei seiner
Heimkunft dem Pfarrer eine Bescheinigung darüber bringen, daß er an dem Ort,
den er besuchte, in der Kirche war. Diese Ordnung hatte in den Kriegsläuften sich
schon bedenklich gelockert.

Ein besonderes Augenmerk hatten die Pfarrer jener Zeit auf das Vorhandensein
abergläubischer Gebräuche und Vorstellungen, auf etwa vorkommendes Teufels-
beschwören, Gebrauch von Hexenbüchern u.a. zu richten, auch darauf zu merken,
ob die Einwohner nicht durch heimliche Wallfahrten sich der Hinneigung zur
katholischen Religion verdächtig machten. Wer in den Zensurakten Bescheid
weiß, kann die Tatsache nicht leugnen, daß solche Dinge noch weit in das 19.
Jahrhundert hineinreichen und wohl auch heute noch nicht ganz verschwunden
sind. Da die Pfarrer scharf hinterher sein mußten und im Betreffnisfall die „Hexenmeister
" sich straffällig machten, ist es wohl zu begreifen, daß das Volk mit
Geständnissen dieser Art zumindest sehr zurückhaltend war. Doch finden wir in
den vorliegenden Visitationsberichten auch dafür einige Anhaltspunkte.

Die Pfarreinkommen mußten an den meisten Orten von der Herrschaft Rötteln
getragen werden, an anderen Orten waren jedoch auch andere Kollatoren, die das
Recht der Pfarrbesetzung hatten, hiezu verpflichtet und in den meisten Fällen gleichzeitig
für die Pfarrhäuser und Kirchen baupflichtig. St. Blasien, Beuggen, Heiters-
heim und Basel werden dazu in der Diözese Rötteln genannt. Die Herren Kollatoren
scheinen ihren Pflichten richtig nachgekommen zu sein, desto mehr aber wird Klage
geführt über die geistliche Verwaltung Rötteln. Wein und Frucht werden dort zwar
mit wenigen Ausnahmen anstandslos verabreicht, aber mit dem baren Geld hat es
gehapert. Häufig sind die beweglichen Klagen über den Burgvogt Kaufmann, der
einzelne Pfarrer auf eine harte Geduldsprobe gestellt hat. „Man muß sein Geld mit
Nachlaufen verdienen" oder „Der Pastor muß mit seinen Gängen um das Geld oft so
viel verzehren, als er bekommt". Solche und ähnliche Klagen kehren immer wieder.
Mit dem Einkommen aus dem Wittumgut mußte der Pfarrer u.a. das Pfarrhaus selbst
im Bau erhalten. Auch in Rötteln konnte man ein Lied davon singen.

Fast überall hatten die Pfarrhäuser unter dem Krieg stark gelitten. Bewegliche
Klagen werden von den Pfarrherrn über ihre oft recht mangelhaften und unwürdigen
Wohnungen geführt. Auch hier sind es meist die Pfarrhäuser, welche von der
geistlichen Verwaltung Rötteln in Stand zu halten waren. Die Klage geht dahin,

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