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Schon 1418 zinsten dieser Pfründe zu Haltingen Weine: Gilge v. Haltingen,
Hans Brotbeck Cuni, Pflüger, Heinzmann Metzger.
2. Heilig-Kreuz-Pfründe zu Rötteln
Otlingen: Heller- und Weinzins: viel Stücke; ewig, unablösige Zinsen.
Schuppis-Zins: 3 Saum. Drittil-Weine.
Haltingen: Drittel-Weine wie zu Otlingen von zusammen 7 Jucherten Reben.
Im Jahre 1717 hatte sich Claus Muser von Otlingen anerboten, die
7 Jucherten 1 Zwtl. Acker im Haltinger Bann, die Lange Jucherten genannt,
welche der Pfründ jährlich 1 Saum 2 Vtl. 2 Maß Zinswein bringen, für jedes
Maß Wein mit 1 fl abzulösen, also um 62 fl. Da ihm wohl Zins- aber nicht
die Schatzungsfreiheit zugestanden wurde, zog er sein Anerbieten zugunsten
von H. Raup zurück, welcher als Ötlinger die Güter um 49 fl erhielt.
Binzen: Zinsweine, meist roter Wein (1418).
3. St.-Georgs-Pfründe für den 3. Altar (1418) wurde in den späteren Bereinigungen
nicht mehr erwähnt; dafür Güter und Zinsen, welche der Caplanei
»Unserer Lieben Frauen«, zu Rötteln jährlich fallen (GLA 66/890; 1566).
An folgenden Orten hatte diese Kaplanei im Jahre 1566 Träger eingesetzt,
welche für die Ordnung der Güter und die regelmäßige Zinsablieferung verantwortlich
waren:
Abb. 90: Abgaben an den Grundherrn.
Veränderte Wirtschaftsverhältnisse, neuer Einfluß der Städte und soziale Umschichtungen
führen zu erhöhten Abgabeforderungen an die Bauern (Holzschnitt von 1479)
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