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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 173
(PDF, 68 MB)
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3. Außerdem fordert er den Zehnten von Stücken im Haagener Bann und von der
Badstube zu Hauingen (?), alles in Geld und Hühnern.

Zehntfrei waren Wälder, ebenfalls Weingärten innerhalb des Dorfetters, Gärten
und Hofstätten, weiter die auf besonderen Rechtstiteln ruhenden freien Güter, wie
Schul-, Kirch- und Gemeindegüter (so die Erlen). Im Gegensatz zu den festen
Grund- und Bodenzinsen war die Höhe der Zehntabgaben von der Fruchtbarkeit
des bäuerlichen Jahres abhängig und daher schwankend. Außerdem war das Sammeln
der 10. Garbe auf dem Feld zur Erntezeit und der Empfang des 10. Bicki
Trauben oder Mostes in den Reben oder von der Zehnttrotte keine reine Freude für
den Pflichtigen Bauern wie für den empfangenden Pfarrherrn. Als ihm nach der
Reformation die Geistliche Verwaltung mit dem Einzug des großen Zehnten auch
die Mühe und den jährlichen Verdruß abnahm und ihm eine jährliche fixe Pfarrkompetenz
zubilligte, war ihm eine große Last abgenommen, eine doppelte, die
des ärgerlichen Zehnteinzugs und die Baulast an der Kirche und dem Pfarrhaus.
Bevor die Geistliche Verwaltung die Pfarrgefälle, Bodenzinse für das Pfarrwiddum
und den großen Zehnt an sich gezogen hatte, konnte der Pfarrherr zu Rötteln
mit 90 Malter Früchten und 90 bis 100 Saum Wein im Durchschnitt der Jahre
rechnen. Im Jahre 1623 betrug das Fixum Salari 90 Pfd. in Geld, 10 Malter
Kernen, 10 Malter Roggen, 5 Malter Hafer, 16 Saum Wein, 100 Wellen, Wohnung
im Pfarrhaus, Scheuer und Stall für Rinder, Schweine und Schafe, Mitbenutzung
der Trotte.

Im 18. Jh. war die Besoldung des Röttier Pfarrers Ferdinand Sigmund Eccard,
Senior des Röttier Kapitels, ohne Beinutzung auf 206 fl, 34 Kr, veranschlagt; sie
verteilte sich so:

Dinkel

25 Malter

zujelfl30Kr

= 37 fl 30 Kr

Roggen

10 Malter

zuje2fl 30 Kr

= 25 fl

Hafer

5 Malter

zu je 1 fl

= 5 fl

Wein

16 Saum

zu je 3 fl 45 Kr

= 60fl

Stroh

100 Wellen

zu je 1 Kr

= 1 fl 40 Kr

Holz

10 Klafter





Eckericht Recht frei für 4 Schweine (Jeder Bürger zahlte für das Mitlaufen eines
Schweines 1 ß und 1 Vtl. Stockhaber). Communion-Wein 32 Maß. Die Beinutzung
zur Pfarrkompetenz: (1752).

Von der Burgvogtei der Neubruch- oder Novalzehnten in der sog. Ling- oder
Lindhalden; 1 Krautgarten, 15 Ruthen groß, der Land- oder Landschaftsgarten
gen., in Mauern eingefaßt;

1/2 Vtl. Platz, worauf das alte Pfarrhaus gestanden;

1 Grasgarten, unter dem großen Garten über dem Fußpfad, das Bandmättlin gen.;

1 Juchert Reben gleich unter dem Pfarrhaus, am Kirchberg;

1/2 Juchert Reben im Schnellberg; von beiden Rebstücken etwa 12-20 Saum;

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