Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 174
(PDF, 68 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0176
4 1/2 Juchert junge Eichen und Stückbaum am Schnellberg, das Pfarrhölzli.
Der Diakon (Helfer) erhielt zur Besoldung: 12 Pfd. Geld; 24 Ma. Dinkel;
4 Ma. Hafer, 8 Ma. Roggen, 8 Saum Wein; Haus und Garten (1 kleines Stück
Land, Beholzung vom Landvogt).

Der kleine oder Etterzehnten vom Obst, von Nüssen und Rüben, von Hanf und
Heu wurde auch schon lange von der Geistlichen Verwaltung bezogen. Während
noch Erbsen, Bohnen, Linsen und Wicken fällig waren, wurde - Mitte 17. Jh. -
kein Zehnt von Zwiebeln, Honig, Wachs, Pferden, Kälbern, Lämmern und
Schweinen mehr gegeben. Der sogenannte Blutzehnt vom Jungvieh war schon
nach dem Bauernkrieg erlassen. Mit dem Verzicht auf den kleinen Zehnten war
auch die Pflicht des Pfarrers zur Haltung des Ebers und Zuchtstiers gefallen.
Gelegentlich hatte noch der Pfarrer und Spezial Johann Gebhard den kleinen
Zehnten in Haagen in personali addition genossen (1655); er hatte neben seinem
Röttier Dienst noch als Diakon die kleine Kemser Kirche mitversehen. Sein Nachfolger
, der Magister Pannifex, bat nun um Weitergewährung des Onus, weil er mit
seinen 8 Kindern durch Kriegszeit, feindlichen Raub und Plünderung in Not geraten
war. Vor allem wünschte er den sogenannten Mühlenmatten-Zehnten, vom
Grub-Graben bis an Weiler, von Hanf, Flachs, Heu, Rüben, Kraut und Nuß.

Der Einzug der Zehntfrüchte widersprach seinem Wesen nach dem Amte eines
Priesters und Seelsorgers; denn begreiflicherweise wendeten die Pflichtigen alle
Schläue auf, um diese Abgabe auf Kosten des Berechtigten zu erleichtern. Wir
kennen die Klagen der Pfarrer und anderer Zehntnehmer aus vielen Orten des
Landes, denen der Markgraf mit Zehnt- und Herbstordnungen mit Schärfe begegnen
mußte: Wie leicht verzählte man sich bei den Garben oder erwischte beim
Liegenlassen die kleinsten Bündel, las unter den Bäumen die zurückgebliebenen
Trauben für das 10. Bücki, wußte auf Umwegen die für den Markt geschnittenen
Trauben unverzehntet am Zehntknecht heimzubringen, unterließ das Sacken der
Kübel, wählte ungesinnte, ungeeichte Gefäße, zierte oben mit einer Decke schöner
Trauben die faulen und sauren auf dem Grunde, usf.

So kam es wohl auch, daß man einen anderen und gesicherten Weg suchte. Im
16. Jh. wurde alljährlich der Zehnten an die Meistbietenden versteigert, nachdem
die zu erwartende Ernte und Lese von Kommissaren abgeschätzt worden ist. Meistens
waren es die Vögte, welche am meisten Autorität in der Gemeinde aufbieten
konnten, sich durchsetzten und zu ihrem Vorteil kamen.

Auch zu Rötteln war dieser Brauch lange in Übung. Die Geistliche Verwaltung
bot den großen und kleinen Zehnten an.

1691 steigerte der Vogt Hans Brödlin von Haagen um 15 Malter Di. und 15
Malter Haber den Fruchtzehnten zu Haagen.

1681 erbrachte die Verpachtung 34 Viernzel, 1637 7 VzL, 1636 17 Vzl. (GLA
66/3715). Auch der kleine Zehnt wurde von der Geistlichen Verwaltung verpachtet
und brachte jährlich um 12 fl ein. Der Weinzehnte, welcher mit dem Tumringer
Anteil gekeltert wurde, brachte durchschnittlich etwa 56 Saum.

174


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0176