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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 217
(PDF, 68 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0219
1578, Ende Mai wurde nun in Gegenwart des Johann Herbrand, Johannes Fabri-
cius und eines Abgesandten des Hofes in Rötteln eine Kirchenvisitation gehalten.
Nachdem man zuerst über anderweitige Gegenstände, wie über Zeit und Weise
des Unterrichts und die dabei gebrauchten Lehrbücher gefragt worden war, ging
die Verhandlung allmählich zur Hauptsache über, nämlich zur Forderung einer
unbedingten Unterschrift der Konkordienformel, da die bedingte die Fürstin nicht
befriedigte. Ihrer Instruktion folgend, wandten die Vorsteher nicht Drohungen,
sondern freundliche Besprechungen an und brachten es wirklich dazu, daß die
meisten die bedingte Unterschrift zurückzogen und eine unbedingte leisteten. Vier
Pfarrer jedoch beharrten auf der bedingten Unterschrift, nämlich die von Steinen,
Efringen, Binzen und Eimeidingen; diese gaben die Gründe ihres Verhaltens an.
So hatten sich drei Gruppen gebildet: unbedingt Unterschreibende, bedingt Unterschreibende
und nicht Unterschreibende. Grynäus und Aichinger waren diesmal
nicht eingeladen worden.

Eine neue und letzte Synode, welche sich mit dieser Angelegenheit befaßte,
fand am 14. August 1578 in Rötteln mit Simon Sulzer statt. Gegenstand der
Verhandlung war die Eingabe der Unterschriftverweigerer, welche sich besonders
darauf beriefen, daß die Unterschrift von drei Vorstehern Dürr, Sulzer und Grynäus
erlassen worden sei. Die Eingabe schloß mit dem Begehren, bei der alten
Kirchenordnung und beim Katechismus und unveränderten Augsburger Konfession
bleiben zu dürfen; damit werde niemand geärgert und könne abgewartet werden
, bis Gott Gnade gebe zu einer kirchlichen Einigkeit, die in Ordnung durch
christliche Liebe und nicht mit Anathematisieren entstelle! Die Fürsprache der
Basler und insbesondere des Basler Bürgermeisters Bonaventura Vonbrunn
schützte die Unterschriftverweigerer vor gefährlichen Folgen ihres Vorgehens.

Die Bemühungen Sulzers für die Einführung der Konkordienformel hatten auch
in der Markgrafschaft nicht durchweg den gehofften Erfolg, und es mochte dadurch
sein hohes Ansehen einigermaßen getrübt worden sein. Später verboten ihm
Alter und Krankheit, die Pflichten eines Superintendenten in Rötteln selbst zu
erfüllen; doch blieb er bis an sein Lebensende (22.6.1585) im brieflichen Verkehr
mit den Kirchenleitern der Markgrafschaft Baden. „Er wirkte hier mit der freundlichen
Sanftmut eines gottesfürchtigen und zugleich kenntnisreichen und beredten
Mannes als Generalsuperintendent jener badischen Geistlichkeit, von der ihn viele
als ihren Lehrer, alle aber als ihren Vater ehrten."

Der jahrelange Konkordienstreit hatte auch die Basler in zwei Lager gespalten.
Simon Sulzer im Gegensatz zu fast allen andern Schweizer Städten und Kantonen
verlor immer mehr Freunde, während J. J. Grynäus nach dem Tod Sulzers 1585
als neuer Antistes am Basler Münster von sich sagen konnte, er habe die Basler
Kirche wieder zu ihrem reformierten Bekenntnis zurückgeführt.

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