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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 368
(PDF, 68 MB)
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genehmigt, der Abzugsgraben jedoch erst mehrere Jahre später angelegt. Die Unzulänglichkeit
dieses Abzugsgrabens, das Versagen seiner Senkgruben, das Eindringen
des Wassers, das bei starkem Regen den Keller überflutete und durch die
Haustüre in den Hausflur und in die Zimmer sich ergoß, hat in den folgenden
Jahrzehnten immer wieder Anlaß zu berechtigten Klagen gegeben.

1842 bittet der Pfarrer außerdem darum, das vordere Ostzimmer im 1. Stock,
„Das nur als Rumpelkammer benutzt werden könne, in wohnlichen Zustand zu
bringen, da man nur drei heizbare Räume habe, dieses aber leicht zu heizen wäre".
Es geschieht jedoch nichts. Erst 1850 bestätigt die Bezirksbauinspektion „das
Übel der Unwohnlichkeit, das seinen Grund hat in dem Umstand, daß das einzige
für ein Schlafzimmer verwendbare Gemach des 1. Stockes, weil nicht heizbar,
feucht und ungesund ist (gemeint ist das vordere Ostzimmer), die Nebenkammer
(nördlich des Ostzimmers) fast nicht benutzt werden kann, weil sich darin der
Kellerzugang befindet und endlich das Zimmer zwischen dem vorderen Ostzimmer
und dem westlichen Wohnzimmer fast unbrauchbar gemacht wird durch die
fortwährend tropfende Rohranlage von dem Ofen des Wohnzimmers, welche auf
keinem anderen Wege in das einzige bis jetzt vorhandene Kamin dieser Seite des
Hauses geleitet werden kann".

Nur langsam werden einige dieser Übel gebessert. So wird z.B. 1855 die Kellertreppe
, die von der nördlichen Ostkammer in den Keller führte, auf die andere
Seite des Hauses, in die frühere Küche, das heutige Küchengängchen, verlegt. Mit
den Kaminen und Öfen hatte man immer wieder seine liebe Not. Sie waren, wie es
Jürn Jakob Swehn vom Kirchenofen der deutschen Farmersleute in Amerika
schrieb: „von der umgekehrten Weltordnung. Die Hitze ging zum Schornstein

Abb. 232: Rütteln Chilfmit Kirche, Pfarrhaus und Staffelgiebelhaus von Süden

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