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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 2.2001
Seite: 93
(PDF, 34 MB)
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beziehen wollte, hatte das Rheinfelder Unternehmen mit der ..Motor AG" in Bez-
nau 1903 einen Vertrag über die Lieferung von 3 000 PS abgeschlossen, der eine
neue Dimension der noch jungen Stromwirtschaft erschloss: Es war der Beginn
der europäischen Verbundwirtschaft.
Somit schien alles in geordneten Bahnen zu verlaufen.

Der Streit der Kantone

Mit der Entscheidung für Wyhlen war zugleich auch die endgültige Entscheidung
gegen das zweite Rheinfelder Kraftwerk gefallen, auf das sowohl Schweizer
Rheinfelden als auch der Kanton Aarsau sroße Hoffnungen sesetzt hatten: der
Kanton wegen der möglichen künftigen Steuereinnahmen und die Stadt wegen der
zu erwartenden neuen Rheinbrücke - die alte überdachte Holzbrücke, ähnlich der
in Säckingen, war 1897 abgebrannt -. die KWR größtenteils finanzieren sollte.
Rheinfelden hatte wegen des Rückstaus durch ein Wehr bei Äugst außerdem die
Befürchtung, dass bei Hochwasser die Altstadt überflutet werden könnte, und
legte auch deswegen Einspruch ein. Aarau wechselte jetzt die Fronten und opponierte
gegen das Doppelkraftwerk. Eine weitere Hoffnung des Kantons, das seit
1898 geplante und seit 1902 konzessionierte Kraftwerk Laufenburg, lag wegen
zahlreicher Einsprachen und Bürgerproteste vorläufig auf Eis. Die erste, ganz
Deutschland umfassende Ökologiebewegung gegen die Sprengung des „Laufen"
verschärfte zusätzlich das Verfahren.,2)

Ein erster Schachzug der Aargauer gegen KWR war die Forderung einer Steuernachzahlung
, die rückwirkend seit 1896 in Höhe von 50% der an Baden gezahlten
Steuersumme gefordert wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Geschäftsräume
in der Schweiz lägen und die Einnahmen deswegen auch nach
Schweizer Recht versteuert werden müssten. obwohl KWR eine Aktiengesellschaft
deutschen Rechts sei. KWR eins bis vor den Bundesrat in Bern und das

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schweizerische Bundesgericht, wo das Werk 1906 weitgehend Recht bekam. Das
badische Innen- und Finanzministerium erteilten ihrerseits dem Rheinfelder Unternehmen
den Rat. den Geschäftssitz vollständig auf die deutsche Seite zu verlegen,
was denn auch 1906 geschah. Die Folge davon war der Bau des Verwaltungssitzes
am Zollübersans.13'

Zusätzlich gab Aarau eine Projekt Variante in Auftrag, die das Augster Werk
wieder auf das Territorium des Aargaus verlegen sollte, da es im vorliegenden
Konzessionsgesuch auf Baselbieter Gelände westlich der Ergolzmündung lag. Bei
einer interkantonalen Konferenz am 14. Dezember 1905 blieben die Aargauer in
dieser Beziehung hart. 141 Erst als das Großherzogtum 1906 die Konzession für
Laufenburg erteilte, gab Aarau seinen Widerstand gegen Äugst-Wyhlen auf.

Dass sich Basel-Land gegen die aargauischen Pläne, das Werk auf eigenes kantonales
Gelände zu verlegen, zur Wehr setzte, versteht sich von selbst. Zudem
verstärkte sich bei den Baselbietern der Wunsch, ein eigenes Kraftwerk in Birsfel-

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