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Kampagne für die Nationalisierung der Wasserkraft begonnen. 1892 erreichte die
Debatte den badischen Landtag, wo in der Zweiten Kammer erstmals - im Rahmen
der Konzessionsdebatte um das Rheinfelder Werk - eine staatliche Kontrolle
mit Aktienbeteiligung. Bilanzüberprüfung sowie ein Staatskommissar im Aufsichtsrat
oder in der Direktion gefordert wurden. Die Handelskammer Freiburg
hatte sogar die Errichtung von Kraftwerken durch den Staat verlangt.
Nach dem Konzessionsgesuch von Basel-Stadt und KWR vom 30. Dezember
1903 formierten sich endgültig die diversen Interessengruppen am Hochrhein und
im Großherzogtum.
Auf der politischen Ebene war es das Parlament in Karlsruhe, und zwar quer
durch alle Fraktionen hindurch, das gegen die bisherige Konzessionspolitik der
Regierung, die im Stile von Geheimdiplomatie abgelaufen war. Front machte und
eine Mitwirkung der Volksvertretung bei künftigen Genehmigungsverfahren einforderte
. Damit war aus der Frage des erstmaligen Konzeptes einer Energiepolitik
auch die Machtfrage zwischen Regierung und Parlament geworden, also eine Frage
der demokratischen Mitbestimmung.
Den Auftakt gab am 26. April 1904 eine Interpellation - also eine Art Großer
Anfrage - der Abgeordneten Obkircher (Freiburg). Pfefferle u.a. mit folgendem
Wortlaut:
1. Beabsichtigt die Großh. Regierung in der Vergebung weitere Wasserkräfte
des Oberrheins an private Unternehmungen zu willigen?
2. Stehen Verhandlungen zu diesem Zwecke bevor oder sind solche im Laufe?
Abb. 6: Arbeiter im Schleusenkanal auf Augster Seite
(21. 6. 1912)
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