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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 2.2001
Seite: 98
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3. Eventuell:

a) Glaubt die Großh. Regierung die Vergebung des Badischen Anteils an diesen
Wasserkräften ohne ständische (d.h. die des Parlaments) Genehmigung
vornehmen zu können?

b) In welcher Weise gedenkt sie dabei Vorsorge zu treffen zur Wahrung der
Interessen des Staates, der daran interessierten Gemeinden und der auf der
rechten Rheinseite angesessenen Industrie?

c) Wie ist insbesondere die Abwehr der zu befürchtenden Monopolisierung der
hauptsächlichen Wasserkräfte des Oberrheins vorgesehen ?

d) Welches Entgelt für die Vergebung der Wasserkräfte wird den erwerbenden
Unternehmungen auferlegt?" 211

In der Debatte am 4. Juli 1904 konkretisierte der Freiburger Abgeordnete
Obkircher noch einmal die Forderungen des Parlamentes:

„Wenn man den Staatsbetrieb ablehnt, wird die Hauptaufgabe die sein, die
Monopolisierung zu verhindern. Welches sind nun die möglichen Mittel hierzu?
Der Staat könnte sich durch Übernahme einer erheblichen Zahl von Aktien an
dem Unternehmen beteiligen, es könnte einem Staatskommissar das Recht gesichert
werden, bei der Aufstellung der Bilanz, bei der Preisbestimmung für die
Kraftabgabe mitzuwirken. Endlich ist zu denken an ein kurzfristiges Widerrufsrecht
des Staates."22>

Hier und in weiteren, z.T. auf hohem Diskussionsniveau stehenden Grundsatzdebatten
in beiden Kammern formulierten die Parlamentarier ihre Alternativvorstellungen
zur bisherigen Enthaltsamkeit des Staates: Staatlicher Kraftwerksbau
und -betrieb bzw. Mitbeteiligung an privaten Kraftwerken; Deckung
des Eigenbedarfs, z.B. bei der Elektrifizierung der Eisenbahn (Wiesentalbahn)
oder für öffentliche Einrichtungen; Bildung von Verwertungsgenossenschaften,
sei es der Industrie oder der Kommunen, zum Ankauf und zur Weiterleitung
von Strom; und schließlich noch Kontrolle der Stromtarife. Damit sollte der
drohende Ring der Elektrokonzerne. der sich zu schließen begann, verhindert
werden, um eine flächendeckende, preisgünstige Stromversorgung für jedermann
zu garantieren.

Trotz des parlamentarischen Drucks konzessionierte die Regierung 1906 Laufenburg
- ein Projekt der „Felten-Guilleaume-Lahmeyerwerke AG" aus Mülheim
an der Ruhr und der „Schweizerischen Druckluft- und Elektrizitätsgesellschaft
" aus Bern - ohne irgendeine der obigen Forderungen zu berücksichtigen.

Augst-Wyhlen als energiepolitischer Testfall

Ab nun konzentrierten sich die Energien des Landtags voll auf das Doppelkraftwerk
Augst-Wyhlen, dessen Genehmigung zum Testfall werden sollte. Auch die

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