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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 2.2001
Seite: 102
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-02/0104
gegeben, sich auf rationelle Weise billige Betriebskraft zu sichern und sich an
den vielgerühmten Gewinnen solcher Wasserw erksunternehmungen direkt zu
beteiligen;... Sollten die behördlichen Verhandlungen in den nächsten Monaten
die nachgesuchte Konzessionierung des neuen Augster Werkes immer noch
als zweifelhaft erscheinen lassen, so werden wir zu unserem Bedauern genötigt
sein, das eingereichte Konzessionsgesuch für ein neues Wasserwerk am Rhein
zurückzuziehen und die benötigte weitere Kraft ab einem schon konzessionierten
, im Betrieb stehenden schweizerischen Werk zu beschaffen. "3"
Dieses Werk war das Kraftwerk in Wangen a.d. Aare, mit dem KWR aus diesen
Gründen 1905 einen Stromlieferungsvertrag über die Leistung von 1 500 PS abgeschlossen
hatte. Wangen war mit Beznau und Rheinfelden zu einem Dreierverbund
zusammengeschlossen: Das Verbundnetz begann sich langsam auszudehnen.

Nach dieser höchst komplizierten Vorgeschichte konnte dann am 16. März
1907 durch den Bezirksrat Lörrach auf Ermächtigung durch die Landesregierung
hin und am 20. bzw. 21. April durch die Kantone Aargau und Basel-Land die
Konzession erteilt werden, die als ein Markstein angesehen werden kann. 32'

KWR, d.h. vor allem die Direktion (der Schweizer Emil Frey, dessen Bruder
Julius als späterer Präsident der Schweizerischen Kreditanstalt und der Elektro-
bank. Zürich, einer der einflussreichsten Schweizer Bankiers war) und der Aufsichtsrat
(Emil Rathenau als Generaldirektor der AEG und der Berliner Bankier
Carl Fürstenberg) konnten zwar bei direktem Einfluss auf die Regierung in
Karlsruhe viele Forderungen der Kritiker abblocken. Das politische Klima hatte
sich aber unter dem Einfluss der Verbraucherbewegung und des Landtages so
verändert, dass zum ersten Mal der Staat massive Eingriffe in die unternehmerische
Freiheit eines Großunternehmens zugunsten der Allgemeinheit vornahm.
Es war dies auch der Beginn einer aktiven staatlichen Energiepolitik.33
Im einzelnen sahen die wichtigsten Bestimmungen für Wyhlen wie folgt aus:
Die Konzessionsdauer wurde - anders als in Rheinfelden - zeitlich auf 80
Jahre begrenzt. Danach galt das Heimfallrecht.

Ein Staatskommissar war zu allen Aufsichtsratssitzungen einzuladen und erhielt
Einblick in die gesamte Geschäftsführung (§ 44).

Vor Inkrafttreten der Stromtarife musste die HK Schopfheim gehört werden
(§ 35).

KWR wurde verpflichtet, 60% der Baden zukommenden Wasserkraft insbesondere
auch für kleinere Unternehmungen in Industrie, Hausindustrie, Handwerk
und Landwirtschaft in tunlichst weitem Umfang nutzbar zu machen... Hierbei
sollen insbesondere auch die Textilindustriellen des Wiesentals und Umgebung
berücksichtigt werden" (§ 37).

KWR wurde weiter verpflichtet, „einer GroßstromverwertungsgeSeilschaft, ...
die aus badischen Abonnenten mit einem Strombezug ab dem Kraftwerk erforderlichen
Leitungsnetze zu Eigentum zu erwerben hätte, den Strom" zu einem
verbilligten Preis abzugeben (§ 39).

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