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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 2.2001
Seite: 104
(PDF, 34 MB)
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Femer übernahm die Konzession in abgewandelter Form die Vorschläge von
KWR. Gewinne ab 8% zu 33,3% an die Kunden auszuschütten, ab 10% den
gesamten Überschuss (§ 40).

Schließlich setzte der Staat noch durch, dass 25% des neu zu emittierenden
Aktien- und Obligationenkapitals dem badischen Staat offen gehalten werden
müsse (§ 45).

Erstaunlich ist auch, dass die Karlsruher Regierung die Ergebnisse dieses Vertrages
erstmals vorbehaltlos der Öffentlichkeit mitteilte (s. Tabelle).

Die ..Basler Nachrichten" kommentierten am 27. März 1907 den badischen
Konzessionsvertrag voller Neid:

„ Vom Standpunkt des badischen Bürgers muss diese Konzession als ein Meisterwerk
von Vorsorge für seine Landesbew ohner angesehen w erden, und selbst
die Fabrikanten des Wiesentales, welche anfänglich so starke Opposition gegen
dieses Werk machten, mußten dies schließlich zugeben. "

Das Kraftwerk Wyhlen ist nicht lediglich das zweite Rheinkraftwerk. Neben
dem Fortschritt der Technik im Vergleich zum 10 Jahre jüngeren Werk in Rhein-

Konzessionsbedingungen der ersten drei Hochrheinkraftw erke

Konzessionsbedingungen

Rheinfelden (1894)

Laufenburg (1905)

Augst-Wyhlen<1907)

Laufzeit

Unbegrenzt

80 Jahrei§30l

80 Jahrel§26)



l Aargau 90 Jahre l





Strompreise

Regierung vor Inkrafttreten

w ie Rheinfelden

dem Innenministerium vor



..zur Kenntnis" vorzulegen



Inkrafttreten zur ..Kenntnis



(§ 22. Abs. 2)



und Prüfung" vorzulegen:







Anhörung der regionalen







Handelskammern (§ 35)





30% der Gesamterzeugung

60% bei Anmeldung

Reserv ierung von



bei Bedarfsanmeldung

innerhalb eines Jahres. 48%

Kapazitäten für Kleininnerhalb
von drei Jahren

innerhalb w eiterer zwei Jahre

gewerbe. Hausindustrie.



(§ 22. Abs. 3. Satz2)

(§37)

Landw irtschaft etc.







Gewinnbe grenzung

bei einem Reingew inn von

vv ie Rheintelden i $ 22. Abs.

beträgt der Reingewinn in



mehr als 10% des

3. Satz 5 (: bezieht sich

einem Jahr mehr als 8% des



Gn/ndkapitals im

ausdrücklich nur auf

einbezahlten Kapitals, muß



Durchschnitt der letzten drei

tatsächlich einbezahltes

ein Drittel, bei mehr als 10%



Jahre kann die Regierung

Kapital

der gesamte Überschuß zu



eine Preisermäßigung



Preisermäßigungen



verlangen: 10% Reingewinn



v erw endet w erden: genaue



sollen dann jedoch



Festlegung der



verbleiben: keine genaue



Bilanzierungsrichtlinien



Festlegung der Bilanz¬



(§40)



richtlinien (§ 22. Abs. 3)





Der Vergleich der badischen Konzessionsurkunden zeigt den Einstellungswandel der Regierung und
die wachsende Rücksichtnahme auf Verbraucher und Parlament.

Quelle: l. Kammer 1907/08. Verh.. Beiheft. (Drucksache 78. S. 53 - 55 mit Anlagen I und II):
2. Kammer 1907/08. Verh... Beiheft 2.. S. 171 - 186 (Drucksache 50. Anlagen I und II):
vgl. auch Stier. Staat und Strom. S. 86.

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