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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 2.2001
Seite: 126
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-02/0128
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Abb. 2: Ausschnitt aus der Schenkungsurkunde des Klosters Allerheiligen in Scliaffhausen (CH)
aus dem Jahre HOL In der zweiten Zeile ist nach dem Namen des Grafen „Herimanni" zu lesen:

..ze Hugenshein" (- zu Hügelheim).

gefertigt wurde. Sie besagt, dass Siegfried und seine Brüder Konrad. Eberhard und
Ogoz von Honstetten im Hegau zu ihrem, ihrer Eltern und aller Gläubigen Seelenheil
dem Kloster Allerheiligen in Schaffhausen nicht näher bezeichnete Güter geschenkt
haben, u.a. in Hugenshein im Breisgau in der Grafschaft des Herimanni. "

Nun wüssten wir heute gerne, wie es zu dieser Schenkung kam. Darüber
schweigt aber das vorliegende Dokument genauso wie über den Sitz des Grafen
..Herimanni'* und seine Person.

Auch über die Schreibweise des ersten Namens für das Dorf Hügelheim dürfen
wir uns nicht wundern. In jener Schriftarmen Zeit hat es oft Jahrhunderte gedauert,
bis ein Name seine endgültige Form gefunden hatte. Hierzu ein paar Beispiele:
Nach der oben erwähnten Erstnennung lesen wir 1113 Hitgelheim, 1147 aber
schon Hügelheim. In einer päpstlichen Bulle des Jahres 1173 aber wieder Hugil-
heim, 1222 Hugilnhein und 1536 in einer Urkunde des Johanniterarchivs unser
vertrautes Hügelein).

Wenn schließlich der Ortsname aus gegebenem Anlass auf einer Pergamenturkunde
festgehalten wurde, bedurfte es immer noch eines Glücksfalls, damit dieses
Dokument die Wirren der Jahrhunderte heil überstand und bis in unsere Tage
erhalten blieb.

Nun verhält es sich bei den Namen unserer frühen Siedlungen anders als bei
Personennamen. Bis aus einem Einzelhof eine Hofgemeinschaft - ein Weiler -

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