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beider Dörfer Hölzern soll die Weide beiden Teilen gemeinsam sein und nicht
versagt werden; wenn Eckerich gewachsen ist, soll jeder Teil den Antrieb mit den
Schweinen „unschaden [unbeladen] und unüberfahren" lassen. -
Kopie, Papier. Siegelankündigung der „Gemeindt". für die Zusätze der Junker
Adelberg von Berenfels, ferner Rudolf von Bluem Eckh, Landvogt zu Rötteln und
Hans von Schönau. Pfandherr zu Stetten. - Stark wasserfleckig und teilweise
unleserlich. -"
In der Handschrift ist der Name eines der Vögte als Henntzi zu lesen, seinem
Herkunftsort sind zwei Anfangsbuchstaben verloren gegangen, aber Fischingen ist
wahrscheinlich richtig gelesen; die beiden anderen stammten aus Inzlingen, Lutz-
lingen ist falsch. Mit „Wiesen" ist hier wohl immer der Fluss gemeint, sonst
würde man Matten schreiben. Dem Flurnamen Xing" fehlt wegen eines Lochs im
Papier das -n-. ..Ling'" ist mundartlich zu verstehen für „Lind", ein oberhalb des
Dorfes gelegenes Gewann (Lindbuck), vergleichbar mit „ching" für Kind, „hung"
für Hund oder „gfunge" - gefunden, wie manchenorts gesprochen im Alemannischen
des westlichen Teils der oberen Markgrafschaft.3>
Textbezogene Erläuterungen zur Urkunde
Der „Brieff * regelt das Weiderecht und den Viehtrieb entlang der Gemarkungsgrenze
zwischen den Dörfern Lörrach und Stetten. Offensichtlich war in der Sache
ein längerer Streit unter den Vögten. Ratsleuten und den Gemeinden beider Orte
vorausgegangen. Man hatte sich schließlich dahin geeinigt, ein unabhängiges
Schiedsgericht anzurufen, das die Angelegenheit regeln sollte. Die Urkunde verrät
uns nicht, wo diese Schlichtung stattgefunden hat. Aber der Schiedsrichter« „Gemeindt
" genannt, die Beisitzer, die „Zusätz" und die Zeugen, die als Adlige das
Dokument siegeln sollen, vorsichtshalber ohne Schaden für sich, ihre Nachkommen
und Erben, werden uns mitgeteilt. Das Ergebnis ist doch einigermaßen überraschend
und könnte zu mancherlei Spekulationen über die frühere mittelalterliche
Banngrenze Anlass geben. So erscheint es interessant und reizvoll, die Urkunde
einmal genauer auf ihre Aussage hin zu untersuchen und die Konsequenzen hieraus
zu interpretieren, zumal dies dem Anschein nach bisher noch nie versucht
wurde. Bereits F.Schülfn hat gezeigt, wie solche Urkunden hinterfragt werden
können.4'
Zum Anfang werden die Schlichter der Schiedskommission vorgestellt: l. Der
Junker Peter von Offenburg. Burger und „des Rats" der Stadt Basel: man kennt
ihn. wechselnd mit Verwandten aus dem Geschlecht derer von Gebweiler, als
Lehensinhaber auf der Lörracher Burg, was aber unerwähnt bleibt, vielleicht wegen
zeitlicher Überschneidung. Er führt den Titel „der Gemeindt" als Vorsitzender
des Schiedsgerichts. Diese Bezeichnung wird noch zweimal ohne klare Beziehung
zu einer örtlichen Kommune gebraucht. Die andern sind die „Zusetz": 2. Ortlin
Greßger, Vogt zu Riehen: dort war er seit 1488 jahrzehntelang der Vogt, auch
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