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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
64.2002, Heft 2.2002
Seite: 146
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Abb. 2: Schiffsbrücke bei Weil in den zw anziger Jahren

Foto: Museum am Burghof/Lörrach

Gugelmeier wünschte sich deswegen eine klare Regelung für den kleinen
Grenzverkehr unter Einbeziehung Lörrachs in den entsprechenden Geltungsbereich
. Danach sah es jedoch in der Mitte der zwanziger Jahre noch nicht aus. Unter
den strengen Grenzvorschriften litt auch der Personenverkehr über den Rhein.
Trotz bestehender Verbindungsbrücken - bei Weil-Friedlingen existierten damals
eine Eisenbahnbrücke und eine Schiffsbrücke - waren zahlreiche bürokratische
Hindernisse zu überwinden. Erst Mitte der zwanziger Jahre wurde die Zahl der
Tagesscheine, die zum Grenzübertritt berechtigten, langsam erhöht. Dennoch benötigte
ein Badener, der 1924 das Grab eines verstorbenen Angehörigen im Elsass
besuchen wollte, neben anderen Dokumenten eine Bescheinigung des Bürgermeisters
des zuständigen elsässischen Ortes, dass sich das entsprechende Grab tatsächlich
auf dem örtlichen Friedhof befindet.28>

Es sollte noch bis ins Jahr 1930 dauern, bis eine grundsätzliche Regelung für
den kleinen Grenzverkehr zwischen den beiden Ländern zustande kam. Seit diesem
Zeitpunkt konnten alle Personen, die in den Grenzbezirken diesseits und
jenseits des Rheins wohnten, mit einer speziellen Grenzkarte bis zu drei Tage in
den jeweiligen Nachbarbezirk reisen.29'

Zu diesem Zeitpunkt war es an der deutsch-schweizerischen Grenze bereits zu
einer gewissen Normalisierung gekommen. Nach den Turbulenzen der ersten
Nachkriegsjahre in Deutschland mit dem Höhepunkt der Inflation 1923, die begründet
durch die krassen Währungsunterschiede zu starken Einschränkungen des
Grenzverkehrs geführt hatten, lockerten die Behörden seit 1924 Zug um Zug die
Regelungen. Zuerst wurde die Gültigkeit der Dauerpassierscheine von einem halben
Jahr auf ein Jahr verlängert und der Erwerb der Passierscheine nicht mehr an

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