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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 1.2003
Seite: 9
(PDF, 32 MB)
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Grenze. Über lange Zeiten der Geschichte herrschte nun lediglich durch die Ergebnisse
der Namensforschung unterbrochenes Schweigen: Riehen stellt eine Verkürzung
des ursprünglichen Rieheim dar. -heim Orte kommen oft vor (Arlesheim.
Schopfheim. Stetten<Stetiheim). wobei allerdings das -heim im Verlauf der Sprachentwicklung
- manchmal nur mundartlich - abgeschliffen wird: „Arlese". „Schöpfe
", ..Sterte"). Sie gehören zu einer älteren Generation als die einer im 7. Jahrhundert
n. Chr. einsetzenden Ausbauphase zuzuordnenden -ingen und -hofen Orte wie etwa
Bettingen (776/77) und Wenkenhof (>Wenken. 751). Diesen frühen Erwähnungen
steht die relativ späte Riehens (1157) gegenüber. Trotzdem muss Riehen aufgrund
der Namensform älter als Bettingen und Wenken sein und gehört vielleicht zur
ersten Generation der von den Alamannen nach 400 angelegten Siedlungen: gesicherten
Boden betreten wir aber erst mit einem unter der modernen Kreuzung
Rössligasse/Inzlingerstrasse/Haselrain gefundenen frühmittelalterlichen Plattengrab
aus der Zeit nach 600. Trotz römischer Spuren in Riehen, trotz lateinischer
Bezeichnungen für die Nachbargemeinden Weil. Lörrach. Grenzach sowie Basel
und obwohl Alamannen sich ab und zu durchaus in untergegangenen Römersiedlungen
eine bequeme Bleibe zu verschaffen vermochten, beginnt nach heutigem
Wissensstand die ununterbrochene Besiedlung und damit die eigentliche Geschichte
der späteren Basler Landgemeinden also nicht vor der ungefähren Mitte
des 1. Jahrtausends n. Chr.

Weil für diese Zeit die schriftlichen Quellen meistens fehlen, stellt die den
Wenkenhof erstmals erwähnende Urkunde - das älteste erhaltene Dokument aus
dem Breisgau um Basel - eine Sensation dar. was zu einer vielfältigen Auseinandersetzung
mit diesem in spätmerowingischem Latein verfassten Schriftstück, abgedruckt
als Nummer 1 im 1. Band des .,Urkundenbuch[s] der Stadt Basel" (Basel
1890), führte. Es ist darum auffällig, dass lange niemand den Versuch einer Übersetzung
wagte. Erst 2001 besorgte Martin Steinmann (* 1940). Extraordinarius für
Historische Hilfswissenschaften an der Universität Basel, im Auftrag der Gemeinde
Riehen eine solche. Sie lautet wie folgt:

„Von einem Teil unserer Kirche im Dorf Rötteln. wo Landarius Priester ist. Ich.
Ebo und meine Gemahlin Odalsinda haben von unserem Eigengut einige Besitzungen
dem heiligen Gallus übergeben, nämlich Land. Häuser und Höfe. Leibeigene
samt ihrem Haushalt. Felder. Wiesen, Weinberge, Wälder und Weiden. Gewässer
und Wasserläufe, bewegliche und unbewegliche Güter, soviel wir in Wenken
, Leidikon und Büttikon besessen haben. Alles das übergeben und übereignen
wir dem heiligen Gallus, vom heutigen Tag an soll er es haben, und wenn er es in
Besitz nehmen will, so soll er dazu ermächtigt sein. Wenn aber jemand, ich oder
wir selber oder unsere Erben oder irgendeine Person sich dieser Schenkung widersetzt
und dagegen vorzugehen wagt, soll der heilige Gallus sich wehren mit einer
Strafe von einem Pfund Gold oder zwei Pfund Silber, und dennoch soll diese
Schenkung für alle Zeiten fest und dauerhaft sein nach obigen Bestimmungen.
Geschehen im Dorf Wenken öffentlich. Zeichen von Ebo und meiner Gemahlin
Odalsinda. welche darum gebeten haben. Zeichen des Volffaro. Zeichen des Ber-

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