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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 1.2003
Seite: 22
(PDF, 32 MB)
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Abb. 11: Basler Landsitz in Bettingen, heute Restaurant,.Baslerhof"

(Aufnahme um 1910; Sammlung Johannes Wenk-Madoery)

Der Glaubenswende vorausgegangen waren die Übergänge Bettingens am
17. Februar 1513 (Datum der Urkunde) und Riehens am 9. Oktober 1522 (Besitznahme
) an die Stadt Basel und damit auch an die Schweizerische Eidgenossenschaft
, was anlässlich der 400. und der 450. Wiederkehr der Ereignisse - zuletzt
1963 in Bettingen und 1972 in Riehen - in den jeweiligen Gemeinden gebührend
gefeiert wurde. Die beiden ursprünglich nicht sonderlich eng verflochtenen Dörfer
bildeten, baslerisch geworden, zuerst eine gemeinsame Kirchgemeinde - Bettingen
hatte vorher zu Grenzach gehört - und 1627 zusätzlich ein gemeinsames Amt.
Dieses erhielt eine feste Organisation. Ein Mitglied der Stadtregierung amtete als
Ober- oder Landvogt, wohnte aber nicht dauernd in Riehen. Der meistens dem
Bürgertum der Stadt angehörende und bekanntlich seit 1540 in ihrem Auftrag
wirkende Pfarrer blieb bis 1798 der einzige höhere Beamte mit Residenzpflicht in
Riehen. Den Landvogt vertrat vor Ort der Untervogt. Diesem diente als Assistent
ein Weibel. Der Untervogt präsidierte das fünf Mitglieder zählende Kollegium der
Geschworenen und das Gericht. Des weiteren gehörte er auch dem als Ehe- und
Sittengericht fungierenden Kirchenbann an. In diesen Behörden saßen teilweise
auch Vertreter Bettingens. Die kommunale Zusammenarbeit ging sehr weit, und
1760 wurde sogar festgestellt. Riehen und Bettingen bildeten eine einzige Gemeinde
. Auch das Bürgerrecht legte man zusammen und trennte es erst 1809
wieder. Im Bergdorf selbst amtete aber ein eigener Weibel. Bis zur Einführung
moderner demokratischer Verhältnisse 1874/76 wuchs eine die städtische nachahmende
und bis in die jüngere Vergangenheit spürbare lokale Hierarchie heran. So

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