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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 1.2003
Seite: 162
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-01/0164
Die Zinsleute des St. Fridolin zu Stetten

Ansprache von Volkmar Schappacher zur Übergabe des
Ortsfamilienbuches Stetten, Stadt Lörrach,
am 30. November 2002 im „Museum am Burghof

„Übrigens ist Stetten ein zimlich nahrhafter Orth,
macht genugsam Früchten, auch ziemlich wein,
hat wayd vnd gute Hölzer,
insonderheit noch schöne Eychwald."

So hat der Röttier Landvogt Ernst Friedrich von LEUTRUM Stetten um 1735 in
seiner Markgräfler Chronik beschrieben, obschon der vorderösterreichische Ort ja
nicht zur Markgrafschaft gehörte.

Als die Gemeinde Stetten vor fast 95 Jahren - 1908 - als erste Nachbargemeinde
nach Lörrach eingemeindet wurde, zählte man in diesem Ort 3 168 Einwohner,
davon waren 107 männliche Personen Bürger von Stetten mit eigenem Hausstand.
Noch im Jahr 1845 hatte man nur eine Zahl von 707 Seelen gezählt, davon waren
114 Einwohner Bürger mit Bürgergenuss. Die Dorfbevölkerung hatte also in 63
Jahren um das Viereinhalbfache zugenommen. Dazwischen waren es 1875 - zur
Halbzeit - 2 205 Einwohner, also schon mehr als dreimal so viel wie 1845.

Aus der Gegenüberstellung dieser Zahlen kann man ermessen, dass für das
Ortsfamilienbuch Stetten bei einer Bearbeitung der gesamten Einwohnerschaft bis
zum Jahr der Eingemeindung mindestens ein weiterer Band zusätzlich erforderlich
geworden wäre. Das macht eine Beschränkung notwendig, indem für Ortsfremde,
für auswärtige Zuwanderer und Neubürger das heute vorliegende Ortssippenbuch
(OSB) mit dem genannten Jahr 1845 abgeschlossen wird. Aber bis kurz vor diesem
Jahr kam die katholische Bevölkerung aus dem gesamten vorderen Wiesental
zur einzigen Kirche nach Stetten, und die finden Sie auch alle im Buch. Danach
gehören viele davon zur neuen Pfarrei Höllstein. Ebenso gibt es vor 1845 eine
Gruppe deutscher Arbeitnehmer aus Riehen und Basel, die für katholische Taufen
und Beerdigungen, besonders aber zur Eheschließung nach Stetten verwiesen wurden
. Für die alten Stettener Bürgerfamilien, deren Zahl ja ungefähr gleich blieb,
konnte die Datensammlung bis zur Einführung der staatlichen Standesämter, etwa
um 1872, fortgeführt werden.

Für unseren heutigen Bürgerbegriff erscheint es ungewöhnlich, dass nur einem
besonderen Kreis von Personen das Bürgerrecht in einer Gemeinde zustand. Was
hat es bedeutet, in Stetten Bürger zu sein? Mit diesem Recht war für die Gemeindebürger
der Bürgernutzen verbunden, der von Ort zu Ort verschieden sein konnte
: In Stetten gehörten das Heimatrecht in der Gemeinde und das Wahlrecht dazu,
sowohl das aktive wie das passive. Ein Wahlamt ist für den Gewählten ein Pflichtamt
gewesen, ob der nun wollte oder nicht. Nur die Wirte wurden im 19. Jahrhun-

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