http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-02/0134
Abb. 2: Über der Stadt Rappoltsweiler die drei Burgen der Herren von
Rappoltstein: St. Ulrich, Girsberg und Hochrappoltstein (Matthäus Merian,
Topographia Alsatiae, 1663)
Ferner ist zu beachten, daß Rappoltsweiler kein Allod (Eigengut) der Herren von
Rappoltstein war, vielmehr trugen diese den Ort von der Basler Bischofskirche
zu Lehen. So vergab der Bischof von Basel im Jahre 1351 den Herren von Rappoltstein
als Lehen die Schlösser St. Ulrich und Hochrappoltstein, die Altstadt,
die Neue Stadt und das Niederdorf von Rappoltsweiler mit Zwing und Bann
sowie Erträge in Gestalt von Wein12. Doch der Kirchensatz der Pfarrkirche von
Rappoltsweiler sowie andere Güter in der Ebene und in den Weinbergen waren
Lehensbesitz der Grafen von Württemberg, und 1427 verpfändete Smassmann I.
seine Rechte auf ein Viertel der Stadt an Pfalzgraf Ludwig III. bei Rhein13. Daher
waren die Rappoltsteiner nicht völlig im Besitz der Stadt, doch gelang es ihnen,
hauptsächlich unter Smassmann I., sich bedeutende Güter in den Weingebieten
zu erwerben. Auch andere Grundbesitzer zielten darauf ab, sich in dem Rebland
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