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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
66.2004, Heft 1.2004
Seite: 53
(PDF, 26 MB)
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Doch dann verhinderte ein tragisches Ereignis, dass solche Überlegungen überhaupt
Gestalt annehmen konnten. Die örtliche Bodensee-Presse veröffentlichte am
Montag, den 6. März 1939, folgenden erschütternden Berich!52*:

„Auto zermalmt, weil der Schrankenwärter schlief
Eine Kraftfahrerin getötet / Zweiter Kraftwagen knapp dem gleichen

Schicksal entronnen

Am Samstagabend um 19.30 Uhr war der Bahnübergang bei Manzell der
Schauplatz eines schrecklichen Verkehrsunglücks. Der aus Fischbach kommende
Personenzug stieß mit einem Personenkraftwagen zusammen. Der
Zusammenstoß war so heftig, daß der Kraftwagen völlig zertrümmert und die
Lenkerin, eine Frauenärztin namens Helene Piutti aus Auggen bei Müllheim
(Breisgau) getötet wurde. Die von der Kriminalpolizei Friedrichshafen sofort
eingeleiteten Ermittlungen ergaben, daß der Schrankenwärter, der 25 Jahre
alte Karl Hingherr, die Schranken nicht geschlossen hatte.
Zu dem schweren Unglück werden noch folgende Einzelheiten bekannt: Die
(...)Aerztin Dr. Helene Piutti war, von einer Auslandsreise kommend, mit ihrem
schweren Mercedeswagen von Friedrichshafen her unterwegs in ihre Heimat.
Während sie sich dem Bahnübergang, dessen Schranken offen waren, mit etwa
40 Kilometer Geschwindigkeit näherte, kam von Fischbach her der um diese
Zeit fällige Personenzug. Da die Aerztin ihre Aufmerksamkeit in diesem Augenblick
gerade einem entgegenkommenden Auto schenkte, bemerkte sie das
Herannahen des Zuges nicht, und so wurde der vordere Teil des Kraftwagens
von dem linken Puffer der Lokomotive erfaßt. Der Wagen wurde zur Seite geworfen
, wodurch die Türe aufgerissen und die Lenkerin herausgeschleudert
wurde. Dabei erlitt die Aerztin so schwere Verletzungen, daß sie nach wenigen
Minuten starb. Der Kraftwagen wurde von dem Zuge dann noch etwa 50 Meter
weit mitgerissen und vollständig zertrümmert. Das entgegenkommende Auto, in
dem ein Fischbacher Geschäftsmann mit seinem zehnjährigen Sohne saß, entging
mit knapper Not einem ähnlichen Schicksal.

Die Ermittlungen haben, wie schon kurz mitgeteilt, ergeben, daß die Schranken
nicht geschlossen waren, und ZM'ar deshalb, weil der Schrankenwärter, der den
Dienst als Stellvertreter versah, in seinem Aufenthalts räum saß und schließ!
Er schlief so gut, daß er nicht nur das Signal, das das Herannahen des Zuges
ankündigte, überhörte, sondern auch von dem Zusammenstoß, dem Kreischen
der Bremsen der Lokomotive, dem Krach des Zusammenpralls usw. nichts
bemerkte. Verschiedene Personen, die nach dem verantwortlichen Schrankenwärterforschten
, mußten ihn erst wecken. Dabei muß betont werden, daß der
Schrankenwärter erst um 18 Uhr seinen Dienst angetreten hatte, also von einer
Uebermüdung wahrhaftig keine Rede sein konnte. Es hat sich im Gegenteil
noch herausgestellt, daß er, der seit Freitag jnittag 12 Uhr bis Samstag abend
18 Uhr dienstfrei gehabt hatte, die ganze Nacht gezecht und unbegreiflicherweise
tagsüber den Schlaf nicht nachgeholt hatte."

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