http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0042
darauf hingewiesen, dass dem fürstlichen Stift vor 50 Jahren ein schwerer Pro-
zess zugewachsen war, der am Ende durch fatale Umstände verloren ging, wobei
St. Blasien 1400 Gulden Prozesskosten zu bezahlen hatte. Franz Kreutter schreibt
weiter: ,.so habe ich wegen obiger Umstände bey dem Oberamt keinen Lärm blasen
wollen." Er wies aber die Vogtmänner der Rißmännischen Knaben an. ihre
Pflichten und Rechte zu erfüllen. Fritz Wagner wurde aber inzwischen beim fürstlichen
Hofgericht in Karlsruhe vorstellig, wobei es im weiteren Verlauf wiederum
zu einem neuen, abermals mehrjährigen Prozess kam. Wagner und seine Frau
wollten um jeden Preis das eigentlich nach fürstlichem Landrecht den Rißmännischen
Kindern aus erster Ehe der Frau zustehende halbe Lehengut auf ihre Seite
ziehen. Das Ehepaar Wagner hatte nämlich auch noch drei Kinder bekommen, wobei
es das Schicksal nicht gut mit ihnen meinte. Der einzige Sohn wurde nämlich
im Jahre 1792 blind geboren, eine Tochter starb bereits vierjährig. Am 25. Januar
1794 entschied Markgraf Karl Friedrich, dass den beiden Söhnen aus erster Ehe
Abb. 3: Plan zur Wertermittlung des Lehenwaldes, gezeichnet von Förster Joseph Dietschin aus
Vogelbach am 20. Januar 1825, GLA Karlsruhe 391/23451
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