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eine umfassende Kompetenz für Maßnahmen zur Förderung des Wohlstands der
Gemeinden und der einzelnen Untertanen. Hierunter fielen vor allem der Schutz
von Personen und Eigentum, das Gewerberecht, die Gesundheitsfürsorge, die
Witwen-. Waisen- und Armenfürsorge, das Veterinärwesen und der Feuerschutz.
Personell identisch mit dem Hofrat war das Hofgericht, das die oberste Instanz der
Markgrafschaft in Zivilsachen bildete. Der Kirchenrat bestand aus neun Mitgliedern
des Hofrats sowie aus drei Geistlichen und war für die Angelegenheiten der
lutherischen Konfession zuständig. Als oberste Finanzbehörde übte die Rentkammer
die Aufsicht über die Rechnungskammer und die Bauverwaltung aus.
Wie es damals üblich war. hatte Meier zunächst eine Beschäftigung als advoca-
tus extraordinarius anzunehmen.,2) ehe er 1769 den Akzess zum Hofratssekretariat
und Oberamt Karlsruhe erhielt sowie zum advocatus Ordinarius ernannt wurde.l3)
War er bisher auf die Gebühren angewiesen, erhielt er fortan ein - wenn auch bescheidenes
- festes Gehalt.141
Im Jahre 1770 wurde Meier, „welcher sowohl bey seinem examine viele Fähigkeit
als auch unterdessen, da ihm der acceß bey dem HofrathsSecretariat und hiesigen
Oberamt nebst der advocatur gestattet worden, in solchen Geschäften eine
besondere application gezeigt, auch damit jederzeit eine gute Aufführung verbunden
habe." unter Beibehaltung seiner Tätigkeit als Advokat für die Aufgaben eines
Geheimratssekretärs vertretungsweise herangezogen.15' In der Dienstinstruktion
hieß es u. a.. Meier solle ..auf der GeheimRathsCanzley an denen gewöhnlichen
SessionsTägen auch sonsten fleissig erscheinen und daselbst zum Protocolliren.
concipiren und expediren. so oft solches erfordert wird, sich gebrauchen lassen."161
Die endgültige Ernennung zum Geheimratssekretär erfolgte dann am 28.10.1771.
Meier erhielt nun ein Jahresgehalt von 290 fl.. 12 Malter Roggen. 24 Malter Dinkel
, 2 Malter Gerste und 20 Ohm Wein erster Klasse.171
Diese Festanstellung ermöglichte es Meier, nun eine Familie zu gründen. Am
19.12.1771 heiratete er die ein Jahr jüngere Wilhelmina Rosina Maler. !8' Diese
Verbindung sicherte ihm eine familiäre Verankerung in der engen, oftmals untereinander
verwandten und verschwägerten Karlsruher Oberschicht, die wie er an
den Hof gebunden war und nicht zum städtischen Bürgertum zählte. Seine Gattin
war die Tochter des Direktors des Karlsruher Gymnasiums und Kirchenrats Jakob
Friedrich Maler (1714-1764)191 und der Friederike Elisabeth Seubert.20' Die
Familie Maler stand schon seit Generationen in badischen Diensten und hatte
etliche Staatsdiener. Kirchenräte und Pfarrer hervorgebracht.2,1 Meier führte ein
gastfreundliches Haus, es war „der Sammelplatz für viele gebildete, edle und hervorragende
Personen der damaligen Zeit."22
In den folgenden Jahren stieg Meier rasch die Karriereleiter empor. Schon am
7.9.1772 verlieh ihm Karl Friedrich den Rang eines fürstlichen Rats und wies ihn
- unter Beibehaltung der Sekretariatsgeschäfte - dem Hofrats-. Hofgerichts- und
Kirchenratskollegium zu.231 Ein weiteres Jahr später erhielt er den Rang und Titel
eines Hofrats. Zugleich wurde er zum Rentkammerprokurator ernannt, also zum
stellvertretenden Leiter der obersten Finanzbehörde der Markgrafschaft. Hier
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