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wirkte er „stark auf den Geist der Ordnung" ein.241 Die Aufgaben eines Geheimratssekretärs
hatte er nach wie vor zu erfüllen.25In dieser Zeit bediente Markgraf
CT
Karl Friedrich sich Meier auch in Fällen des engeren Vertrauens, z. B. bei der
Abfassung geheimer Urkunden in fürstlichen Hausangelegenheiten. Auch war er
Berater der Markgräfin Karoline Luise in juristischen Fragen.261 Im Jahr 1784 ernannte
der Markgraf Meier „zur Bezeugung höchstdero gnädigster Zufriedenheit
über seine bisher treu und ersprieslichen Dienste" zum Geheimen Hofrat.271
Im Jahr 1790 kam es zu einer Umgestaltung der Regierung der Markgrafschaft.
Die grundlegenden Maßnahmen waren die Trennung des Hofrats und des Hofgerichts
in zwei voneinander unabhängige Kollegien sowie die Verselbstständigung
des Kirchenrats. Zugleich wurde als neue rechtsprechende Körperschaft das Revisionskollegium
ins Leben gerufen, das Urteile des Hofgerichts zu überprüfen
hatte.281 Meier stieg nun als wirklicher Geheimer Rat in das Geheimratskollegium
auf. Damit hatte er die höchste für einen Bürgerlichen zu dieser Zeit in Baden erreichbare
Stellung erklommen. Seine offizielle Anrede lautete nun: „Hochwohlge-
borener Herr! Hochzuverehrender Geheimer Rat!*'29' Sein Gehalt belief sich auf
1400 a., 12 Malter Korn, 24 Malter Dinkel, 3 Malter Gerste und 20 Ohm Wein
erster Klasse.301
Meiers Aufgabenbereich umfasste fortan vor allem die Reichs- und
Kreisangelegenheiten. 311 Zudem wurde er Mitglied des Revisionskollegiums.
Ursprünglich war Meier im Rahmen der Neuordnung vom leitenden Minister Wilhelm
Freiherr von Edelsheim zum Hofgerichtspräsidenten vorgeschlagen worden,
wogegen aber Hofratsdirektor Karl Ludwig Freiherr von Wöllwarth protestierte,
da Meier sowieso schon überlastet sei und weder im Geheimen Rat noch in der
Rentkammer entbehrlich sei.321
In den kommenden Jahren erwarb sich Meier den Ruf „eines unübertrefflichen
Kenners des Reichsrechts, der zudem durch die meisterhafte Beherrschung der
Form in vielen schriftlichen Ausarbeitungen, die ihm oblagen, auch an fremden
Höfen wohlbegründetes Ansehen genoß.*' wie Friedrich von Weech ihn lobte.33)
Karl Obser führte in diesem Zusammenhang aus: „Dank dem Geschicke, mit dem
er sich seiner Aufgabe entledigte, gewann er mit dem Vertrauen seines Chefs zusehends
an Ansehen und Einfluß. Von der Mitte der neunziger Jahre ab bis zu den
Tagen des Rheinbundes erscheint er im Schöße der Regierung neben Brauer als
der wichtigste, unentbehrlichste Mitarbeiter und Berather Edelsheims: fast alle in
dieser Zeit von Karlsruhe ausgehenden politischen Aktenstücke entstammen, soweit
sie nicht von dem Minister concipiert sind, seiner Feder. (Er war) ein Staatsmann
von unleugbarer Begabung, von klarem, durchdringendem Verstände, ausgerüstet
mit seltener Arbeitskraft und gründlich vertraut mit der schwierigen Materie
der Reichsverfassung." 341 Und Carl Friedrich Nebenius, der in späteren Jahren
noch selbst mit Meier in der Regierung zusammengearbeitet hatte, führte aus.
dass dieser „mit umsichtiger Besonnenheit wirkte, durch Klarheit. Gründlichkeit
und Genauigkeit wie durch vollendete Form ausgezeichnete Arbeiten lieferte und
dem Markgrafen durch die Ruhe und freundliche Mäßigung, die ihn nie verließen.
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