http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0087
Nach gut einem Jahr, am 7.3.1811, heiratete Meier ein zweites Mal, nämlich
Sophie Dorothee Lidell, geborene Steinheil. Sie war 1753 als Tochter des Rentmeisters
Johann Georg Steinheil in Rappoltsweiler geboren worden und hatte
1778 Christoph Friedrich Lidell geheiratet, der aber bereits 1793 verstorben war.
Lidell war durch Holzhandel und eine Eisenhütte zu Wohlstand gekommen und
hatte seiner Witwe ein ansehnliches Vermögen hinterlassen. Daneben hatte er sich
als großzügiger Stifter für soziale Zwecke Verdienste erworben.
Am 20.2.1811 schrieb Meier an das Stadtamt Karlsruhe: ..Ich bin seit Jahren der
Obrigkeitlich verpflichtete Beystand der verwittweten Frau KammerRäthin Lidell
dahier. Neu eingetretene Verhältnisse zwischen Ihr und mir sezen mich außer
Stand, in allen Fällen für sie Beystand zu sein." Die „neu eingetretenen Verhältnisse
", von denen Meier hier spricht, war die bevorstehende Eheschließung. Denn
schon am 18.2. hatte er einen Ehevertrag mit seiner zukünftigen Gattin geschlossen
. Da seine Frau über ein großes Vermögen verfügte, wurde ein Ehevertrag geschlossen
, in dem Gütertrennung vereinbart wurde. Meier werde zu seiner Ehefrau
ziehen und für seinen Unterhalt einen verhältnismäßigen Beitrag leisten. 41 Sophie
Dorothee wohnte in einem stattlichen, von Friedrich Weinbrenner erbauten Palais
in der Erbprinzenstraße gegenüber der neuerbauten St.-Stephans-Kirche. zu dem
auch ein großer Garten gehörte.75) Meier hatte zuvor in der Ritterstraße gewohnt.
Als am 10.6.1811 Großherzog Karl Friedrich starb, folgte ihm sein Enkel Karl
auf den badischen Thron. Er hatte bereits in den vergangenen Jahren neben seinem
greisen Großvater die Regierungsgeschäfte geführt. Auch er wusste die Leistungen
Meiers zu schätzen und anzuerkennen. Als er am 21.9.1811 die Ministerialkonfe-
renz und die verstärkte Staatsberatung durch einen neugeschaffenen Staatsrat ersetzte
, wurde wiederum Meier in dieses Gremium berufen. Neben ihm zählten die
vier Minister sowie neun weitere Staatsräte zu den Mitgliedern. 61 Dem Staatsrat
wurden alle Änderungen der Verfassung sowie alle Gesetzgebungsfragen zugewiesen
. Diese Umgestaltung überdauerte das Ende des Rheinbunds 1813 sowie die
Gründung des Deutschen Bundes 1815 in Folge des Wiener Kongresses.
Im Jahre 1815 wurde Meier, der sich ja bereits 1808 mit der Verfassungsfrage
auseinandergesetzt hatte, zum Mitglied einer fünfköpfigen Kommission ernannt,
die einen Verfassungsentwurf von Marschalls zu begutachten hatte. Von Marschall
hatte während des Wiener Kongresses Großherzog Karl gedrängt. Baden eine Verfassung
zu geben. m Am 1.12.1814 hatte dieser daraufhin eine Note erlassen, in
der er sich bereit erklärte, dem Land eine ..ständische Verfassung" zu geben und
so den „Untertanen die Bewilligung der direkten sowohl als indirekten Steuern,
die Mitaufsicht auf deren Verwendung, die Teilnahme an der Gesetzgebung und
das Recht der Beschwerdeführung bei eintretender Malversation der Staatsdiener"
zu gewähren.781 Mitte Januar wurde der Entwurf von Marschalls nach Karlsruhe
gesandt. Er beschäftigte sich vor allem mit den Kammern, ihrem Zustandekommen
und ihren Rechten. Er wollte eine Adels- und eine Landesdeputiertenkammer, wobei
er für jene die Wahlvoraussetzungen nicht festlegte, aber doch eindeutig erklärte,
dass „die große Völksmasse (...) zu zweckmäßigen Wahlen nicht geeignet" sei.79'
85
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0087